Lebensversicherer dürfen Kunden Teile der Rendite kürzen

Den Kunden wird das Urteil des Bundesgerichtshof nicht schmecken: Lebensversicherer dürfen ihnen unter Umständen die Bewertungsreserven kürzen, was einer Verringerung der Gewinnbeteiligung gleichkommt, wie die „Wirtschaftswoche“ erklärt. Das Gesundheitswesen hat noch einen weiteren Aufreger parat: Wer ohne ärztlichen oder ambulanten Erstkontakt in die Notaufnahme rennt, soll künftig draufzahlen, wie die „Bild“ berichtet. Immerhin ein Trostpflaster: für Tages- und Festgeldkonten gibt es so langsam wieder mehr Zinsen, wie uns die „Zeit“ verrät.