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Lebensversicherungen

Lebensversicherer darf Reserven kürzen: Das müssen Sie jetzt wissen

von Marcus Schwarze

Versicherer dürfen bei der Auszahlung von Lebensversicherung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zwar den Anteil der Versicherten an ihren Bewertungsreserven kürzen, sie müssen dies aber besser begründen als bisher.

Der Streit dreht sich darum, um wie viel Geld Lebensversicherungen gekürzt werden dürfen, weil sich Marktwert und Buchwert von Kapitalanlagen unterscheiden. Grundsätzlich muss der Versicherer dem Sparer die Hälfte dieser Reserven auszahlen. Wie es sich genau damit verhält, erklärt die „Wirtschaftswoche“ ausführlich.

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Marcus Schwarze