Hintergrund ist die Klage eines Versicherten, der durch den Bund der Versicherten vertreten wird und entgegen der Versprechen seines Lebensversicherers nur rund ein Zwanzigstel der ausgelobten Gewinnbeteiligung erhalten hatte: 148,95 Euro statt 2821,35 Euro. Unter Verweis auf die Garantiezusagen an die Gesamtheit der Kunden hatten Versicherer einzelnen deutlich weniger ausgeschüttet. Der Bund der Versicherten verteidigt dabei auch den Grundsatz der angemessenen Beteiligung, den er selbst erst 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hatte, wie in der „Wirtschaftswoche“ zu lesen ist.
Urteil erwartet