Was kostet eigentlich…

…ein Feiertag?

von Nikolina Krstinic

Feiertage machen Arbeitnehmern große Freude, während Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden. Aber was kostet ein zusätzlicher Feiertag eigentlich die deutsche Wirtschaft?

28 Jahre ist es her, dass die Deutsche Einheit wiederhergestellt worden ist. Der Wert der Wiedervereinigung ist hoch, und doch nicht in Geld allein aufzuwiegen. Es existieren unterschiedliche Berechnungen für den Preis der Wiedervereinigung von Ost und West: So sollen seither rund 1,6 Billionen aus dem Westen in die neuen Länder geflossen sein. Insgesamt gibt es in Deutschland neun bundesweite gesetzliche Feiertage. Alle weiteren Regelungen zu gesetzlichen Feiertagen obliegen den einzelnen Bundesländern.

So schön die Feiertage für den Großteil der Erwerbstätigen auch sind: Sie schlagen ganz schön zu Buche. Erst im Oktober letzten Jahres gab es anlässlich des 500-jährigen Jubiläums von Martin Luthers Thesenanschlag einen bundesweiten gesetzlichen Feiertag. Rund 30 Milliarden Euro soll der zusätzliche Feiertag die deutsche Wirtschaft gekostet haben. Der „Reformationstag“ sollte eine einmalige Sache sein, dennoch entschieden kurze Zeit später neun Bundesländer, diesen dauerhaft zum gesetzlichen Feiertag zu erklären.

Die meisten gesetzlichen Feiertage (12+) gibt es in Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland, die wenigsten in Berlin (9). Während Arbeitnehmer sich über zusätzliche Feiertage freuen, müssen Arbeitgeber an diesen Tagen genauso Entgeltfortzahlungen leisten, wie an normalen Arbeitstagen. Dementsprechend sind diese Tage aus ökonomischer Sicht verlustreich für jeden Arbeitgeber. Das Beschäftigungsverbot (§ 9 ArbZG) gilt grundsätzlich nicht für alle: So sind etwa Rettungsdienste und Feuerwehr, aber auch Krankenhäuser und Gaststätten von diesem ausgenommen.

ein Artikel von
Nikolina Krstinic
Nikolina Krstinic studierte in Wien und Berlin Kulturwissenschaften, Journalismus und Unternehmenskommunikation. Sie ist als freie Autorin und Journalistin tätig - seit Februar 2018 auch für Zaster.