Die ersten beiden Kanzleien berichten, dass Ihnen Abmahnungen vorliegen, die zeitgleich mit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai übermittelt wurden. Diese erfolgten unter Berufung auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – noch ist rechtlich strittig, ob das als Begründung für die Abmahnung ausreicht, wie „Heise Online“ berichtet.
DSGVO