Die meisten Sportanlagen sind derzeit geschlossen und das Training fällt aus. Folglich kannst du keinen Sport treiben. Kannst du also den Mitgliedsbeitrag zurückverlangen? Nein. Denn der Mitgliedsbeitrag ist kein Leistungsentgelt, sondern dient zum Sichern des Fortbestands des Vereins.
Mit den in der Regel knapp kalkulierten Beiträgen decken die Vereine vorrangig laufende Kosten, die Absage von Trainingsveranstaltungen, Kursen oder sonstigen Vereinsangeboten begründen somit keinen Erstattungsanspruch. Deine Zahlungsverpflichtung als Mitglied besteht also solange, wie du Mitglied des Vereins bist. Die einzige Sparmöglichkeit besteht demnach darin, zum nächstmöglichen Zeitpunkt deine Mitgliedschaft zu kündigen.
Sportsender-Abo: Bekomme ich mein Geld zurück?