MITTAGSBRIEFING

Öl als Geldanlage: Doppelte Gewinnchancen, Ausgefallene Reisen & Veranstaltungen: Gutscheine statt Rückzahlungen, Neue Elterngeld-Regelungen wegen Coronakrise

von Moritz Weinstock

Wir haben für dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Öl als Geldanlage: Jetzt investieren kann sich lohnen

Der Zeitpunkt, um in Börsengeschäfte einzusteigen, könnte derzeit kaum bessern sein. Denn Aufgrund der aktuellen Lage der Weltwirtschaft, herrscht in vielen Branchen Krisenstimmung. Allen voran: Die Ölindustrie. Bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie strauchelte das Geschäft mit dem fossilen Rohstoff. Nun sorgt der weltweite Stillstand für deutlich geringere Nachfrage, was den Ölpreis in der letzten Woche auf den tiefsten Stand seit 17 Jahren fallen ließ.

Gerade dieser, für viele zunächst kritische wirkende Augenblick, bietet jedoch spannende Einstiegschancen für neue Anleger – mit satten Gewinnen, sollte sich die Lage bald stabilisieren. Denn was passieren kann, wenn sich die rivalisierenden und größten Ölfördernationen USA, Russland und Saudi-Arabien auf Fördermengen und Preise pro Barrel einigen, zeigte der gestrige Tag. So führt ein Nachricht Chinas, die Vorräte aufstocken zu wollen, dazu, dass „die Ölpreise binnen kurzer Zeit um teilweise zweistellige Prozentwerte in die Höhe“ schnellten (Manager Magazin).

Ausgefallene Reisen & Veranstaltungen: Gutscheine statt Rückzahlungen

Die Bundesregierung hat beschlossen, Reise-, Sport- und Kulturveranstalter mit einem milliardenschweren Rettungsschirm zu entlasten, um einer drohenden Pleitewelle entgegenzuwirken. Der sieht jedoch keine Geldzahlungen für die angeschlagene Branche vor, sondern lockert die Regelungen zur Rückerstattung.

Demnach müssen Verbraucher nun Gutscheine als Entschädigung für ihre ausgefallenen Reisen oder Veranstaltungen akzeptierten, was der Vorstand des Verbraucherschutzes, Klaus Müller, als Zwangskredite der Verbraucher an die Unternehmen kritisiert, für die sie nicht einmal Zinsen erhalten (Welt). Ob die Entscheidung der Bundesregierung dann auch tatsächlich umgesetzt wird, muss aber noch die EU-Kommission entscheiden.

Bereits gestern hatten wir vermeldet, dass Airlines mit Gutscheinen und Umbuchungen genau das umgehen wollten, was den Reisenden aufgrund von Flugausfällen eigentlich rechtlich zustehen würde: Die volle Rückerstattung der Ticketpreise.

Neue Elterngeld-Regelungen wegen Coronakrise

Bisher war das durchschnittliche Nettoeinkommen der Eltern in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes ausschlaggebend für die Höhe der staatlichen Elterngeldzahlungen. Da jedoch mit der anhaltenden Coronakrise viele Menschen nun zwangsweise in Teilzeit oder Kurzarbeit arbeiten, und sie folglich über weniger Einnahmen als üblich verfügen, plant Familienministerin Giffey die Regelungen vorübergehend aufzulockern. Demnach sollen entsprechende Monate, in denen das Nettogehalte vermindert war, nicht mehr in die Berechnung mit einfließen.

Elterngeld bekommen laut Spiegel „Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten wollen.“ Dabei können sie Unterstützung für bis zu 14 Monate beantragen und je nach Einkommen in den Vormonaten zwischen 300 und maximal 1800 pro Monat erhalten. Deutschland gibt dafür laut Familienministerium mehr als sieben Milliarden Euro pro Jahr aus.

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ein Artikel von
Moritz Weinstock
Moritz hat Kommunikationswissenschaften in Wien studiert und seine Leidenschaft fürs Schreiben mit nach Berlin gebracht. Nach lehrreichen Jahren als Redakteur bei einem Motorradmagazin, ist er nun als Channel-Editor für ZASTER tätig. Sein Zugang zur Wirtschaftswelt: er lebt auf zehn Quadratmetern und spart, was das Zeug hält.