Neuer Monat, neue Regeln

Neue Gesetze: 5 Dinge, die sich ab März 2020 ändern

von Moritz Weinstock

Auch im März 2020 gibt es wieder ein paar neue Gesetze und Regelungen. Was genau sich ändert, das verrät dir ZASTER hier.

„Ausdrückliches Verbot“ von Blitzer-Apps

Applikationen, die Autofahrer über ihr Smartphone oder Navigationsgerät während der Fahrt vor Blitzern warnen, dürfen nicht benutzt werden. Das war auch bisher schon so, jedoch wird das Gesetz ab dem Stichtag 1. März nochmals betont: So weist der Gesetzgeber nochmals auf das „ausdrückliche Verbot“ solcher Apps hin. Wer sich dem widersetzt, soll bis zu 75 Euro Geldstrafe zahlen – auch ein Punkt in Flensburg ist möglich.

Allerdings gibt es Schlupfwinkel. So dürfen Polizeibeamte beispielsweise Smartphones nicht ohne triftigen Grund durchsuchen. Und natürlich ist es Beifahrern erlaubt, während der Fahrt auf solche Blitzer-Apps zurückzugreifen.

Masern-Impfpflicht an Schulen und Kitas

Ab dem 1. März tritt das Gesetz für die Impflicht gegen Masern in Kraft. Eltern, die ihre Kinder in Schulen und Kitas bringen, müssen dann vorweisen, dass ihre Sprösslinge gegen die ansteckende Krankheit geimpft sind, oder bereits einmal an ihr erkrankt waren und daher immun sind.

Entsprechendes gilt ebenso für die Angestellten solcher Einrichtungen, aber auch für Beschäftigte in medizinischen Berufen sowie für Bewohner und Mitarbeiter von Unterkünften für Asylbewerber. Der Nachweis muss bis spätestens 31. Juli 2021 erbracht werden, sonst drohen Geldstrafen in Höhe von bis zu 2.500 Euro.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft

Deutschlands Fachkräftemangel ist bekannt, doch anstatt die finanziellen Anreize zu erhöhen, herrschen oft immer noch Niedriglöhne in den nachwuchsarmen Branchen.

Dafür hat der Bund das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht, das mit dem neuen Monat in Kraft tritt. Damit soll es Fachkräften aus dem EU-Ausland künftig erleichtert werden, Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsvisa zu erhalten.

Neue Schäppchenpreise bei der Bahn

Noch in diesem Monat stellt die Deutsche Bahn mit der sogenannten „Super Sparpreis Aktion“ rund 500.000 stark vergünstigte Tickets bereit.

Demnach können Fernreisen bereits ab 12,90 Euro gebucht werden, mit BahnCard 25 und 50 kosten solche Fahrkarten (teils auch mit ICE) sogar nur 9,90 Euro. Die Aktion startet offiziell am 29. Februar, beschränkt sich auf die 2. Klasse und ist zunächst auf das oben genannte Kontingent festgelegt.

Darüberhinaus gibt es weitere Billigtickets ab 14,90 Euro, wobei laut einer Sprecherin für diese Preisstufe kein Kontingent festgelegt worden sei, sondern die Tickets abhängig von der Nachfrage zur Verfügung stünden.

Wiederholungsrezepte

Patienten, die regelmäßige dieselben Medikamente zu sich nehmen müssen, können ab dem 1. März sogenannte Wiederholungsrezepte bei ihren zuständigen Ärzten einfordern. Damit dürfen sie dann bestimmte Rezepte bis zu drei Mal mit ein und derselben ärztlichen Verfügung bei Apotheken einholen.

ein Artikel von
Moritz Weinstock
Moritz hat Kommunikationswissenschaften in Wien studiert und seine Leidenschaft fürs Schreiben mit nach Berlin gebracht. Nach lehrreichen Jahren als Redakteur bei einem Motorradmagazin, ist er nun als Channel-Editor für ZASTER tätig. Sein Zugang zur Wirtschaftswelt: er lebt auf zehn Quadratmetern und spart, was das Zeug hält.