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STEUERN

Lohnsteuer: Die wichtigsten Infos im Überblick

von Zaster Redaktion

Die Lohnsteuer – jeder Arbeitgebende und auch Arbeitnehmende hat mit ihr zu tun, doch trotzdem gibt es bezüglich der Berechnung und Abführung noch immer viele Missverständnisse. ZASTER schafft Klarheit und hat die wichtigsten Punkte für euch zusammengetragen.

Selbst Personen, die sich noch nie näher mit der Lohnsteuer beschäftigt haben, wird sie ein Begriff sein. Da die Lohnsteuer einen erheblichen Teil der monatliche gezahlten Abgaben ausmacht, lohnt sich ein etwas genauerer Blick auf dieses Thema. Als sogenannte Quellensteuer wird die Lohnsteuer von den Arbeitgebenden abgeführt und entscheidet damit darüber, wie viel Geld für euch als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin vom ausgehandelten Bruttogehalt übrig bleibt. Somit ist die Abgabe für beide Seiten relevant.

Warum die Lohnsteuer eigentlich gar keine Steuer ist

Es mag im ersten Moment irritierend klingen, doch streng genommen ist die Lohnsteuer gar keine eigene Steuerart. Tatsächlich bezeichnet sie nämlich nur die Form der Abführung an das Finanzamt. Rechtlich betrachtet handelt es sich dabei um eine Variante der Einkommenssteuer, weshalb die Abgabe auch durch das Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt wird. Arbeitnehmende zahlen die Lohnsteuer sowie auch den Soli und ggf. die Kirchensteuer als monatliche Vorauszahlung. Zuständig für die Abführung sind jedoch die Arbeitgebenden, sodass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sich in Bezug auf die Zahlung um nichts zu kümmern brauchen. Wichtig ist jedoch, dass der tatsächliche Betrag für die zu zahlende Lohnsteuer erst nachträglich festgelegt wird. Am Jahresende erhalten alle Personen, die bei einem Unternehmen angestellt sind, deshalb eine Bescheinigung über die in Form von Vorauszahlungen entrichtete Lohnsteuer. Diese ist von großer Bedeutung für die spätere Einkommenssteuererklärung, da so die Höhe der Vorauszahlungen mit der tatsächlichen Steuerschuld abgeglichen werden kann.

Berechnung der Lohnsteuer mit ELStAM

Damit ein Unternehmen für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch den korrekten Anteil vom Lohn an das Finanzamt zahlt, braucht es Informationen und Daten, die als individuelle Lohnsteuermerkmale bezeichnet werden. Während diese früher noch in Papierform direkt auf einer Lohnsteuerkarte vermerkt waren, stehen sie ab 2013 in digitaler Form zur Verfügung. Die Elektronischen LohnSteuerAbzugs-Merkmale (ELStAM) werden zentral in einer umfangreichen Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) erfasst und von dort aus an die  Arbeitgebenden weitergeleitet. Der große Vorteil ist, dass Änderungen der Lohnsteuermerkmale sofort aktualisiert und bereitgestellt werden können. So lassen sich Fehler bei der Lohnsteueranmeldung vermeiden. Entscheidende Faktoren für die Höhe der Abgabe sind Kinderfreibeträge, die Konfession und selbstverständlich die Steuerklasse.

Lohnsteuerklasse entscheidet über Abgabenhöhe

Einer der wichtigsten Merkmale ist die Steuerklasse. Jede Person, die in Deutschland Steuern zahlen muss, erhält vom zuständigen Finanzamt eine Steuerklasse zugeteilt. Die Zuordnung in die Klassen 1 – 6 hängt von der Art des Arbeitsverhältnisses und vom Familienstand ab. Zusätzlich sind bei Ehepaaren bestimmte Steuerklassen-Kombinationen möglich, die sich auf die Höhe der individuellen Abgaben auswirken. Diese Kombinationen können unter gewissen Voraussetzungen gewählt werden und ermöglichen so den Wechsel in eine vorteilhaftere Steuerklasse. Folgende Steuerklassen gibt es:

Lohnsteuerklasse 0: Personen mit Wohnsitz im Ausland.

Lohnsteuerklasse 1: Ledig, geschieden oder verwitwet.

Lohnsteuerklasse 2: Alleinerziehende

Lohnsteuerklasse 3: Verheiratet mit Kind. Ehepartner oder Ehepartnerin muss Steuerklasse 5 wählen.

Lohnsteuerklasse 4: Verheiratet. Ehepaar hat gleich hohes Einkommen.

Lohnsteuerklasse 5: Ehepartner oder Ehepartnerin hat Steuerklasse 5 gewählt.

Lohnsteuerklasse 6: Erhält Lohn von verschiedenen Arbeitgebenden.

Anmeldung der Lohnsteuer und Jahresausgleich

Für die Anmeldung der Lohnsteuer sind die Arbeitgebenden verantwortlich. Über amtliche Vordrucke wird die abzuführende Lohnsteuer an das Finanzamt übermittelt. Jedoch setzt man auch hierbei nicht länger auf die Papierform, sondern nutzt stattdessen das ELSTER-Portal und die zugehörige Software. In welchen Intervallen die Anmeldung erfolgen muss, hängt von der Höhe der gezahlten Lohnsteuer aus dem Vorjahr ab. Unterhalb eines Grenzbetrags von 1.080 Euro genügt die jährliche Anmeldung. Bei bis zu 5.000 Euro ist die Anmeldung alle drei Monate vorzunehmen und ist die Summe noch höher, verkürzt sich der Anmeldezeitraum auf einen Monat. 

Arbeitnehmende sind theoretisch nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Dennoch ist dies in den meisten Fällen sinnvoll, da es vorkommen kann, dass durch weitere Einnahmen oder andere Faktoren zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde. Durch die Abgabe der Einkommenssteuer können die geleisteten Steuerabgaben der Steuerschuld gegenübergestellt werden. Anschließend erfolgt der Jahresausgleich und ggf. die Rückerstattung zu viel gezahlter Lohnsteuer.

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Zaster Redaktion
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