Welche Steuerklasse ist für dich optimal? Das fragst du dich sicher vor allem dann, wenn sich deine Lebensumstände ändern. Zum Beispiel wenn du dich verlobt hast und bald heiraten willst. Aber auch wenn ein Kind im Anmarsch ist, solltest du dir die Frage nach der richtigen Steuerklasse stellen. Dazu musst du aber wissen: Durch die Wahl der richtigen Steuerklasse kannst du dann Steuern sparen, wenn du verheiratet bist, ansonsten ist die Belastung immer dieselbe. Denn sie bestimmt erst einmal nur den vorläufigen Abzug bei der Lohnsteuer. So kann es zwar sein, dass du erst einmal monatlich mehr oder weniger in der Tasche hast, bei der Steuererklärung musst du aber dann entsprechend nachzahlen oder bekommst Geld zurück. Aber: Abhängig von deiner Steuerklasse bekommst du im Fall der Fälle mehr oder weniger Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld. Denn derartige Sozialleistungen orientieren sich am Nettogehalt. Und das hängt unter anderem von deiner Steuerklasse ab. ZASTER erklärt, was du wissen musst.
Welche Steuerklassen gibt es?
Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen für verschiedene Gruppen:
Steuerklasse: I
Für Ledige, Unverheiratete, Geschiedene und Witwen bzw. Witwer.
Steuerklasse II
Für Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Steuerklasse III
Für Verheiratete, Verwitwete und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften (nur in Kombination mit Steuerklasse V)
Steuerklasse IV
Verheiratete werden automatisch in Steuerklasse IV eingestuft.
Steuerklasse V
Für Verheiratete (nur in Kombination mit Steuerklasse III)
Steuerklasse VI
Für Arbeitnehmer, die zwei oder mehrere Jobs haben.
Wenn du wissen willst, in welcher Steuerklasse du dich aktuell befindest, kann du deinen Status entweder beim Finanzamt oder unter im Internet im Elsterportal abfragen. Für den Online-Abruf benötigst du ein Zertifikat, dass du auf der Internetseite beantragen kannst. In eine andere Steuerklasse zu wechseln, ist ebenfalls keine Raketenwissenschaft. Dafür musst du nur ein Formular ausfüllen und an das zuständige Finanzamt senden. Das ist einmal pro Jahr möglich. Die Frist hierfür ist der 30. November eines Jahres. Die Änderung speichert die Behörde in Elstam, der Datenbank für die Lohnsteuer-Abzugsmerkmale. Darauf kann auch dein Arbeitgeber zugreifen und deine Steuerklasse für die Lohnabrechnung ändern. Unabhängig davon ist es sinnvoll, deinen Arbeitgeber über den Wechsel zu informieren und die nächste Lohnabrechnung zu überprüfen.
Steuerklassen-Tipps
Sicher hast du schon einmal von „Ehegattensplitting“ gehört. Das heißt so, weil die Finanzämter die Einkommen der Eheleute zusammenzählen, dann durch 2 teilen (also „splitten), beide Personen jeweils einzeln versteuern und letztendlich addieren. Wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viel verdienen, bringt das keinen Vorteil. Anders sieht die Sachlage hingegen bei unterschiedlich hohen Einkommen aus. Ist das der Fall, zahlen sie weniger Steuern als ein unverheiratetes Paar. Denn der Besserverdienende profitiert von einem niedrigeren Lohnsteuer. Am größten fällt der Splittingvorteil aus, wenn einer allein viel verdient und der andere überhaupt nichts. In diesem Fall ist die Steuerklassenkombination III / V sinnvoll. Allerdings muss dann der Geringverdienende eine bittere Pille schlucken und besonders viele Abzüge verkraften. Zudem ist mit dieser Steuerklassenkombination einer Steuererklärung Pflicht.
Wenn dein Einkommen und das deines Partners verschieden hoch ist, vergleiche am besten mithilfe eine Steuerrechners, welche Steuerklassen für euch in Frage kommen. Dazu musst du wissen: Wenn du heiratest, packt das Finanzamt dich und deinen Partner automatisch in die Steuerklasse IV. Anschließend hast du die Möglichkeit, ganz nach Gusto in die Klassen III / V oder IV + Faktor / IV + Faktor zu wechseln. IV + Faktor bedeutet, dass das Finanzamt einen Rechenfaktor anhand deines konkreten Bruttoeinkommens errechnet. Vorteil: Es ist nahezu ausgeschlossen, dass du Steuernachzahlungen leisten musst. Nachteil: Diese Methode macht keinen Sinn, wenn sich dein Einkommen durch Bonuszahlungen oder Gehaltsschwankungen ständig ändert.
Der Trick mit dem Elterngeld
Wichtig für kommende Eltern: Das Elterngeld, da es von der Höhe des Nettoeinkommens abhängt, fällt mit Steuerklasse III am höchsten aus. Aus diesem Grund sollte die werdende Mutter spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes in die die Steuerklasse III wechseln. Das Nettogehalt ist in Steuerklasse III am höchsten, weil die Lohnsteuer am geringsten ist. Der Mann muss dann zwar in Steuerklasse V wechseln und höhere Lohnsteuerabzüge hinnehmen, die zu viel gezahlten Steuern gibt’s aber nach der Steuererklärung zurück. Also: Wenn schwanger – am besten direkt die Steuerklasse wechseln!
Noch ein Tipp für Eltern: Während der Elternzeit sollte der Hauptverdiener Steuerklasse III in Anspruch nehmen. Sollte es zum Krach kommen, wählen Allererziehende dagegen am besten Steuerklasse II. Warum? Denn dann wird schon bei der Gehaltsabrechnung der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 Euro (für jedes weitere Kind zusätzlich 240 Euro) berücksichtigt. Dadurch hat man monatlich spürbar mehr netto in Portmonee.