© Anna Tarazevich / Pexels
STEUERWISSEN

Strafen bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung: Das solltest du wissen

von Stefan Heine

Wer Ärger mit dem Finanzamt vermeiden möchte, sollte seine Steuererklärung pünktlich abgeben, klar. Aber was ist der Worst Case, wenn die Abgabe vergessen geht oder sich Fehler darin finden? Stefan Heine, Steueranwalt und Chef des Online-Steuertools smartsteuer, liefert die Hintergründe.



Die Basics: Wer ist zur Abgabe der Steuererklärung 2023 verpflichtet?

Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Meistens betrifft es Personen, die zusätzliche Einkünfte neben ihrem Arbeitslohn haben oder spezielle Steuerklassenkombinationen gewählt haben. Zur Abgabe sind zum Beispiel diese Menschen verpflichtet:

Verheiratete oder verpartnerte Personen mit der Steuerklassenkombination 3 und 5 oder Steuerklasse 4 mit Faktor.

Empfänger von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld, wenn diese über 410 Euro liegen.

Personen mit zusätzlichen Einkünften von mehr als 410 Euro, beispielsweise aus selbständiger Arbeit.

Es gibt noch weitere Gründe für eine Abgabepflicht, aber diese sind die geläufigsten.

Die Folgen der verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss für das Steuerjahr 2023 die Einkommensteuererklärung spätestens bis zum 31. August 2024 abgeben. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist auf den darauffolgenden Werktag – es ist also Zeit bis Montag, 2. September 2024. Diese Frist gilt für alle, die keine Unterstützung durch eine:n Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein haben.

Wird die Frist versäumt, erinnert das Finanzamt in der Regel zunächst an die Abgabe und setzt eine neue Frist. Sollte auch diese nicht eingehalten werden, kann das Finanzamt verschiedene Maßnahmen ergreifen:

Verspätungszuschlag: Bereits unmittelbar nach Ablauf der Abgabefrist kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Wird die Steuererklärung bis zum 31. März 2025 nicht eingereicht, muss das Finanzamt diesen Zuschlag erheben, davor kann das Finanzamt den Zuschlag erheben.

Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft: Sollte die Steuererklärung trotz Aufforderung nicht eingereicht werden, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro festsetzen. Wird das Zwangsgeld nicht gezahlt, kann das Amtsgericht Ersatzzwangshaft von 1 bis 14 Tagen anordnen.

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: Gibt man keine Erklärung ab, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dies führt oft zu höheren Steuerforderungen, da das Finanzamt bei der Schätzung eher von höheren Werten ausgeht. Diese Schätzung kann jedoch durch die nachträgliche Abgabe der Steuererklärung korrigiert werden.

Steuerstrafverfahren: In besonders schwerwiegenden Fällen kann die verspätete Abgabe zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn hohe Einkünfte verschwiegen oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden.

Strafen bei der Steuererklärung: Besonderheiten für Selbstständige

Für Selbstständige gelten dieselben Regeln wie für Arbeitnehmer, allerdings sind sie generell immer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Wird die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht, drohen dieselben Strafen wie bei Arbeitnehmern.

Besonders kritisch wird es, wenn Einnahmen aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit oder Vermietung nicht angegeben werden und das Finanzamt dies herausfindet. In solchen Fällen droht die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung. Letztere kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, während in besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren drohen können.

Was tun, wenn die Frist zur Steuerabgabe nicht eingehalten werden kann?

Wenn abzusehen ist, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht eingehalten werden kann, sollte unbedingt eine Fristverlängerung beantragt werden. Ein formloser Antrag, etwa mit diesem Muster, mit einer kurzen Begründung reicht meist aus. Das Finanzamt wird dann in der Regel eine neue Frist setzen. 

image_print
ein Artikel von
Stefan Heine
Stefan Heine ist gelernter Fachanwalt für Steuerrecht und CEO bei smartsteuer. Er will den Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Gemeinsam mit seinen Kolleg*innen digitalisiert er dazu den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung.