Kryptowährungen sind zu einer beliebten Investitionsmöglichkeit geworden. Kein Wunder, schließlich kletterte der Bitcoin-Kurs im März 2024 auf ein neues Allzeithoch von aktuell 73.738 Dollar. Doch trotz aller Begeisterung für schnelle Gewinne mit dem vermeintlichen Bollwerk gegen das staatliche Geldmonopol sollten Anleger ihre steuerlichen Verpflichtungen nicht vergessen. Grundsätzlich gilt: Wer mit Bitcoin handelt, muss Steuern zahlen – es gibt jedoch Ausnahmen.
Wie werden Krypto-Gewinne versteuert?
Virtuelle Währungen werden vom Bundesfinanzministerium als privates Tauschmittel eingestuft. Damit gelten Bitcoin und Co. rechtlich als „anderes Wirtschaftsgut“. Ein wesentlicher Vorteil für Anleger: Anders als beispielsweise Aktiengewinne unterliegen Erträge aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht der Abgeltungsteuer.
Wann müssen Krypto-Anleger Steuern zahlen?
Die Besteuerung hängt vor allem von der Haltedauer ab. Bleiben die Coins weniger als ein Jahr im Wallet und werden erst danach mit Gewinn verkauft, verdient der Fiskus an diesem Ertrag je nach persönlichem Steuersatz zwischen 14 und 45 Prozent – vorausgesetzt der Freibetrag von 1.000 Euro wird überschritten. Erst nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist sind die Gewinne steuerfrei. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, wie hoch dieser ausfällt.
Wie lassen sich Krypto-Erträge berechnen?
Prinzipiell gilt für die Gewinnberechnung die Einzelbetrachtung. Das bedeutet, dass man nachvollziehen muss, wann und zu welchem Wert man ein verkauftes Token erworben hat. Zur Vereinfachung darf man aber auch eine andere Berechnungsmethode anwenden, nämlich die sogenannte FIFO-Methode („First in – First out“). Hier wird angenommen, dass die zuerst gekauften Coins auch als erste verkauft werden. Andere Methoden sind hingegen ausgeschlossen.
Wie sieht es mit der Steuererklärung aus?
Haben Anleger ihren Gewinn berechnet, müssen sie den auch in ihrer Steuererklärung unter sonstige Einkünfte angegeben. Hier gilt es neben dem jeweiligen Steuerjahr, in dem die Coins verkauft oder getauscht wurden, auch Folgefragen zu Haltedauer, Kosten und Preisen zu beantworten. Dabei empfiehlt es sich, alle relevanten Belege griffbereit zu halten, um die Angaben beim Finanzamt zu untermauern.
Wie verhält es sich mit Werbungskosten und Verlusten?
Kosten für das Wallet oder Gebühren der Kryptobörse können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Verluste aus dem Bitcoin-Handel lassen sich prinzipiell mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnen.
Was sagt der Fiskus beim Mining?
Beim Mining erzielte Gewinne, also solche, die aus der Erschaffung neuer Token-Einheiten entstehen, sind ab dem Zeitpunkt steuerpflichtig, zu dem sie zufließen und in Euro oder eine andere Währung umgetauscht werden. Dabei gibt es die zuvor genannte Freigrenze von 1.000 Euro, die aber für alle Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt. Werden die geschürften Bitcoins länger als ein Jahr gehalten, sind die Gewinne für private Anleger hingegen steuerfrei.
Fazit
Wer in virtuelle Währungen investiert, sollte sich frühzeitig mit den steuerlichen Regelungen vertraut machen. Eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen und der richtige Zeitpunkt zur Veräußerung können dabei helfen, steuerliche Risiken zu minimieren und mögliche Vorteile zu nutzen. Insbesondere für Anleger, die ihr Krypto-Wallet erweitern wollen, kann es angesichts der Komplexität der Materie zudem sinnvoll sei, Experten hinzuzuziehen. Sie können helfen, mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Christoph Juhn
Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und Gründer der Kanzlei JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen unter anderem auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, dem Unternehmen- und Konzernsteuerrecht sowie im internationalen Steuerrecht.
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