© Alexandru STAVRICĂ / Unspalsh
Autohandel

Landgericht stärkt Käufer von Diesel-VWs

von Jonas Rüffer

Wenn man ein Produkt kauft und zu Hause beim Auspacken merkt, dass es nicht dem entspricht, was einem versprochen wurde, gibt man es zurück. Das passiert jetzt auch mit Dieselautos.

Das Landgericht Augsburg hat als erstes Gericht die Kaufverträge für VW-Dieselautos zwischen Käufer und Händler für nichtig erklärt. Die Autos hätten so nicht verkauft werden dürfen. Damit ist der Kaufvertrag nichtig. Der Händler muss das Auto abzüglich einer Nutzungsentschädigung wieder zurücknehmen. Das Handelsblatt berichtet.

ein Artikel von
Jonas Rüffer
Jonas Rüffer (Jahrgang 1991), ist seit Februar Teammitglied der Zasterredaktion. Vorher hat er seinen Master in Politik abgeschlossen. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit Servicethemen wie Kryptowährungen oder Geld- und Finanzpolitik.