Das Landgericht Augsburg hat als erstes Gericht die Kaufverträge für VW-Dieselautos zwischen Käufer und Händler für nichtig erklärt. Die Autos hätten so nicht verkauft werden dürfen. Damit ist der Kaufvertrag nichtig. Der Händler muss das Auto abzüglich einer Nutzungsentschädigung wieder zurücknehmen. Das Handelsblatt berichtet.
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