Steuertipps

Home Office: Das kannst du von der Steuer absetzen

von Nils Matthiesen

Auf einmal heißt es Home Office statt Großraumbüro. Wenn du dafür bestimmte Arbeitsmittel brauchst, solltest du die Quittungen gut aufbewahren!

Home Office gehört plötzlich zu unserem beruflichen Alltag. Immer mehr Unternehmen verlangen (aus gutem Grund), dass ihre Angestellten zuhause arbeiten.

Das hat nicht nur Auswirkungen auf deine Arbeitsweise, sondern möglicherweise auch auf dein Geld! Denn in bestimmten Fällen kannst du entstehende Kosten steuerlich geltend machen und so viel sparen. Das ist unter diesen Voraussetzungen möglich.

Home Office am besten im Arbeitszimmer

Das Wichtigste vorab: Wenn du dein Home Office absetzen willst, muss es sich um einen eigenen Raum handeln, der räumlich vom Wohnbereich getrennt ist, idealerweise durch eine Tür. Die Küche, oder ein Schreibtisch im Gästezimmer gelten nicht als Arbeitszimmer im steuerrechtlichen Sinn. Zudem dürfen sich im Arbeitszimmer keine privaten Gegenstände befinden, etwa ein Klavier, Fitnessgeräte oder Kleiderschränke. (Das würde aber natürlich nur bei einer Steuerprüfung auffallen.)

Der zweite wichtige Punkt: Das Home Office muss den Mittelpunkt deiner beruflichen Arbeit darstellen, um unbeschränkt Kosten geltend zu machen, beispielsweise auch die anteilige Miete. Das bedeutet zum Beispiel: Wenn das reguläre Büro in deinem Unternehmen weiterhin offen ist und dir nur empfohlen wird, von zuhause zu arbeiten, dann kannst du das Arbeitszimmer nicht absetzen. Andersherum: Bist du „gezwungen“, im Home Office zu arbeiten und die oben genannten Voraussetzungen sind erfüllt, ist ein voller Abzug möglich. Das gilt aber nur dann, wenn das Home Office übers ganze Jahr gesehen der Mittelpunkt deiner Arbeit war, du hier also mehr Zeit als im Büro verbracht hast.

Diese Dinge kannst du auf jeden Fall absetzen

Aber auch wenn dein Home Office nicht die steuerrechtlichen Voraussetzungen für ein „echtes“ Arbeitszimmer erfüllt, kannst du deine Steuerlast senken. Denn alles, was du für deinen Beruf brauchst, gilt als Arbeitsmittel. Was du für solche Anschaffungen ausgibst, kannst du als sogenannte Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Dazu zählt beispielsweise, wenn du dir einen neuen Computer fürs Home Office anschaffst, neue Programme, ein Headset für Videokonferenzen oder einen Bürostuhl. Es kann sich im Prinzip um alles handeln, wenn du es für die Arbeit benötigst.

Wichtig ist nur, dass du das Arbeitsmittel ausschließlich beruflich nutzt, zumindest mehr als 90 Prozent. In diesem Fall kannst du den kompletten Kaufpreis steuerlich ansetzen. Nutzt du es mehr als 10 Prozent privat, musst du die Kosten entsprechend aufteilen. Beispiel Smartphone: Setzt du es jeweils zur Hälfte beruflich und privat ein, kannst du sowohl die Anschaffungs- sowie die laufenden Kosten für den Mobilfunkvertrag steuerlich geltend machen. Wichtig: Bewahre alle Rechnungen und Quittungen gut auf.

Gut zu wissen: Ein Arbeitsgerät, das samt Umsatzsteuer maximal 952 Euro kostet, kannst du im Jahr der Anschaffung in voller Höhe absetzen. Hat es mehr gekostet, musst du dagegen die Kosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen, also abschreiben. Für Möbel sind das zum Beispiel 13 Jahre, für ein Notebook drei Jahre.

Übrigens: Die Bundesregierung plant derzeit eine Reihe von Maßnahmen, die Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in diesen schwierigen Zeiten unterstützen sollen. Es kann passieren, dass kurzfristig weitere Erleichterungen beschlossen werden.

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.