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STEUERN

Steuerliche Vorteile für Unternehmer und Selbstständige richtig nutzen

von Zaster Redaktion

Die Themen Umsatzsteuer und Vorsteuer sind für Unternehmer und Selbstständige von zentraler Bedeutung, aus steuerrechtlicher Sicht und aufgrund der finanziellen Vorteile, die richtig genutzt erhebliche Liquiditätsvorteile verschaffen können. Viele Selbstständige und kleine Unternehmen sind sich jedoch oft unsicher, wie diese Steuermodelle optimal einzusetzen sind.

In diesem Artikel möchten wir die grundlegenden Konzepte von Umsatzsteuer und Vorsteuer näherbringen und aufzeigen, wie Unternehmen davon profitieren können.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird in der Regel vom Endverbraucher bezahlt, jedoch ist es der Unternehmer, der diese Steuer an das Finanzamt abführt. Es gibt zwei Steuersätze, die in Deutschland Anwendung finden:

Regelsteuersatz: 19 %

Ermäßigter Steuersatz: 7 % (z.B. für Lebensmittel oder Bücher)

Unternehmer müssen die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug gibt es jedoch auch die Möglichkeit, die sogenannte Vorsteuer abzuziehen.

Was ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Unternehmer beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen zahlen. Diese Steuer kann unter bestimmten Voraussetzungen von eigenen Umsatzsteuerschuld abgezogen werden. Das bedeutet, dass die Vorsteuer den Betrag mindert, den ein Unternehmer an das Finanzamt abführen muss. Dies führt zu einer spürbaren Ersparnis und Liquiditätsentlastung.

Beispiel:

Einnahmen: Ein Unternehmer verkauft Waren im Wert von 10.000 Euro (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer = 11.900 Euro).

Ausgaben: Er hat Waren für 5.000 Euro (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer = 5.950 Euro) eingekauft.

Vorsteuerabzug: Die gezahlte Umsatzsteuer von 950 Euro kann er als Vorsteuer abziehen.

Umsatzsteuerschuld: Die Umsatzsteuerschuld beträgt 1.900 Euro (11.900 Euro – 950 Euro), die er ans Finanzamt abführt.

Vorteile der Vorsteuer für Unternehmer und Selbstständige

Der Vorsteuerabzug kann für Unternehmer und Selbstständige eine entscheidende Rolle in der Steuerplanung und -optimierung spielen, da er eine Reihe finanzieller Vorteile bietet. Ein wichtiger Vorteil ist der Liquiditätsvorteil, da Unternehmer nicht den vollen Preis für eingekaufte Waren oder Dienstleistungen zahlen müssen. Der Betrag der Vorsteuer wird direkt von der Umsatzsteuer abgezogen, die ans Finanzamt abgeführt werden muss, wodurch die Liquidität des Unternehmens geschont wird. Darüber hinaus führt der Vorsteuerabzug zu einer Steuerersparnis, da die Umsatzsteuerschuld durch den Abzug der Vorsteuer sinkt. Dies verbessert die finanzielle Situation des Unternehmens und ermöglicht eine schnellere Verfügung über das eigene Kapital.

Ein weiterer Vorteil ist der Wettbewerbsaspekt: Durch den Vorsteuerabzug können Unternehmen ihre Preise wettbewerbsfähiger gestalten, da sie weniger an das Finanzamt abführen müssen, was in einem intensiven Marktumfeld von großer Bedeutung sein kann. Schließlich hilft der Vorsteuerabzug auch, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Ohne den Abzug würde auf der Einkaufsseite die Umsatzsteuer nicht zurückgeholt werden können, was zu einer Doppelbelastung führen würde und die Marge des Unternehmens erheblich verringern würde.

Wann kann die Vorsteuer abgezogen werden?

Der Vorsteuerabzug ist nur dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Unternehmerische Tätigkeit: Nur Unternehmer, die eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben, können die Vorsteuer abziehen.

Rechnungsstellung: Der Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, die alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthält (z.B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten, Steuersatz, und Steuerbetrag).

Verwendung der Ware/Dienstleistung für unternehmerische Zwecke: Die gekauften Waren oder Dienstleistungen müssen tatsächlich für die unternehmerische Tätigkeit verwendet werden. Wird eine Ware oder Dienstleistung privat genutzt, entfällt der Vorsteuerabzug.

Umsatzsteuer- und Vorsteuer-Abrechnung

Unternehmer müssen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. In dieser Voranmeldung wird die von Ihnen vereinnahmte Umsatzsteuer (Umsatzsteuer auf Verkäufe) und die von Ihnen gezahlte Vorsteuer (Umsatzsteuer auf Einkäufe) gegenübergestellt. In der jährlichen Umsatzsteuererklärung erfolgt die endgültige Abrechnung.

Beispiel einer einfachen Berechnung:

Digitale Tools zur Erleichterung der Steuererklärung

Um die Steuererklärung und die Berechnung der Vorsteuer zu vereinfachen, können Unternehmer auf digitale Tools zurückgreifen. Diese ermöglichen es, Umsatzsteuer und Vorsteuer schnell und effizient zu erfassen und zu berechnen. Ein nützliches Tool ist das Umsatzsteuer- und Vorsteuer-Tool von Lexware. Damit können Steuerberechnungen unkompliziert durchgeführt werden und dabei sichergestellt werden, dass alle steuerlichen Vorgaben korrekt umgesetzt werden. Umfangreiche Informationen befinden sich im eBook Umsatzsteuer & Vorsteuer zum Download.

Vorteile richtig nutzen

Die Möglichkeit, die Vorsteuer abzuziehen, bietet Unternehmern und Selbstständigen einen erheblichen finanziellen Vorteil. Durch die korrekte Handhabung der Umsatzsteuer und Vorsteuer kann die Steuerlast gesenkt und die Liquidität verbessert werden. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Buchhaltung stets auf dem neuesten Stand ist, um von diesen steuerlichen Vorteilen optimal zu profitieren.

Es ist wichtig, dass die korrekte Handhabung der Umsatzsteuer und Vorsteuer für die Steuererklärung und die langfristige Finanzplanung von Bedeutung ist. Digitale Hilfsmittel und Steuerberatungsdienste können dabei helfen, Fehler zu vermeiden und die Steuerlast zu minimieren.

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