Besonders Start-ups in Form einer Kapitalgesellschaft werden vom Finanzamt genauer unter die Lupe genommen. Deshalb ist ein schriftlicher Anstellungsvertrag unentbehrlich. Das eigentliche Gehalt sollte wenigstens zu 75 Prozent aus einem festen und höchstens zu 25 Prozent aus einem erfolgsabhängigen Bestandteil bestehen. Je nach Gewerbe, Ort und Größe des Unternehmens lässt sich dann ein angemessenes Gehalt bestimmen: Ist der Betrieb etwa im Dienstleistungsgewerbe in Baden-Württemberg mit einem Umsatz von unter 2.500.000 Euro und weniger als 20 Mitarbeitern tätig, wäre für den Geschäftsführer ein Jahresgehalt zwischen 164.000 Euro und 220.000 Euro angemessen, rechnet „Gründerszene“ vor.
Steuerfalle