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Senkung der Mehrwertsteuer
Die wohl größte Neuerung im Juli ist die Reduzierung der Mehrwertsteuer. Sie sinkt von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent und das bis zum 31. Dezember 2020. Als Teil des Corona-Konjunkturpakets soll sie dazu beitragen, die Kauffreude der Deutschen zu stärken und für einen wirtschaftlichen Aufschwung sorgen (inFranken.de).
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Neue B2P-Verordnung für Online-Händler
Ebay, Amazon und Facebook sind Plattformen, über die kommerzieller Handel betrieben wird. Nun gilt ab dem 12. Juli eine EU-Verordnung, die die Plattformbetreiber zwingt, transparenter ihre Ranking-Parameter offenzulegen. Weshalb wird ein Produkt besonders hervorgehoben? Warum steht ein anderes ganz oben? All dies müssen die Plattformbetreiber mit der neuen Verordnung in ihren AGB offenlegen (Kanzlei Noerr). Auch Privatverkäufer*innen sollen so besser geschützt werden.
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Meldepflicht für Corona-Infektionen bei Haustieren
Niest die Katze oder bekommt sie keine Luft mehr? Und lebt sie in einem Haushalt mit an Covid-19-Erkankten zusammen? Dann und nur dann, sollte Frauchen oder Herrchen das Haustier auf das Coronavirus testen und anschließend an die Veterinärsbehörden melden. Diese Daten werden für Studien der Weltorganisation für Tiergesundheit und der EU-Kommission erhoben. Gilt ab dem 3. Juli.
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Lockerung des Einreisestopps in die EU
Seit Juni 2020 sind die Grenzen einiger EU-Länder bereits wieder geöffnet. Am 15. Juni wurde die Reisewarnung für alle EU-Länder aufgehoben.
Nun werden die Reisebeschränkungen ab dem 1. Juli weiter gelockert: Auch Touristen, die aus Ländern kommen, die nicht zur EU gehören, dürfen wieder einreisen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Wer einreisen darf und wer nicht ist abhängig von der jeweiligen Corona-Situation im Drittstaat (tagesschau.de).
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Neue Karte bei der KFZ-Versicherung
Ab Juli ändert die KFZ-Versicherungskarte, mit der Autofahrer*innen ihre KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen, ihre Farbe von grün auf neu weiß. Die Karte wird den Versicherungsnehmer*innen als PDF zugeschickt. Wichtig: Ausdrucken und mitnehmen. Denn nur so ist sie gültig. Das bloße Vorzeigen des PDF-Dokuments reicht nicht aus (chip.de).