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Ein-Prozent-Regel

Sie fahren einen Dienstwagen? So versteuern Sie ihn richtig

von Jonas Rüffer

Den Dienstwagen privat zu nutzen ist nicht nur praktisch – es kann auch ein finanzieller Vorteil sein. Doch Achtung! Genau dieser finanzielle Vorteil muss versteuert werden.

Wer den Dienstwagen privat nutzt, muss dies über die Lohnsteuer versteuern. Zwei Methoden sind dafür möglich. Die „Wirtschaftswoche“ erklärte bereits im Februar, wie ein Fahrtenbuch geführt wird. Die weniger aufwendige Variante ist die Ein-Prozent-Regelung: Ein Prozent vom Listenpreis des Fahrzeuges muss dabei monatlich versteuert werden. Welche Kosten noch dazukommen und welche Methode sich für Sie lohnt, erfahren Sie hier.

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ein Artikel von
Jonas Rüffer
Jonas Rüffer (Jahrgang 1991), ist seit Februar Teammitglied der Zasterredaktion. Vorher hat er seinen Master in Politik abgeschlossen. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit Servicethemen wie Kryptowährungen oder Geld- und Finanzpolitik.