Wer den Dienstwagen privat nutzt, muss dies über die Lohnsteuer versteuern. Zwei Methoden sind dafür möglich. Die „Wirtschaftswoche“ erklärte bereits im Februar, wie ein Fahrtenbuch geführt wird. Die weniger aufwendige Variante ist die Ein-Prozent-Regelung: Ein Prozent vom Listenpreis des Fahrzeuges muss dabei monatlich versteuert werden. Welche Kosten noch dazukommen und welche Methode sich für Sie lohnt, erfahren Sie hier.
Ein-Prozent-Regel