Zahl des Tages

2,50

von Carola Tunk

Ein kleiner Betrag führt zu großem Streit. Der Bundesgerichthof entschied letzte Woche gegen den Ticket-Verkäufer Eventim. Die Gebühr, die der Ticketverkäufer für Print@Home-Tickets erhebt, sei unzulässig. Eventim will weiter an dem Entgelt festhalten, ist jedoch bereit, den Betrag zu senken.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. 2,50 Euro Bearbeitungsgebühr für das Ticket in einer E-Mail, für die weder Material- noch Portokosten anfallen, seien unzumutbar.

CTS Eventim wird den Einnahmeverlust nach eigenen Angaben verkraften. Die Umsatzeinbußen lägen bei einer Million Euro.

Das Gericht entschied außerdem: Die Bearbeitungsgebühr für den Premiumversand von 29,90 Euro müsse entfallen. Dreist: CTS Eventim hatte 2015 beim Ticketkauf für AC/DC-Konzerte ausschließlich seinen Premiumversand angeboten. Der kostet 29,90 Euro – für ein Ticket im unversicherten Briefumschlag.

Der Sprecher des Unternehmens sagte gegenüber Golem.de: „Wir nehmen das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis und werden dieses umsetzen. Sobald uns die ausführliche Begründung für den Entscheid vorliegt, werden wir die erforderlichen Anpassungen bei Ticketdirect vornehmen. Bis dahin werden wir das Angebot weiter zur Verfügung stellen, ohne print@home-Gebühren zu erheben.“

Ob CTS Eventim zukünftig geringere Bearbeitungsgebühren verlangt, ist noch offen.

ein Artikel von
Carola Tunk
Carola Tunk wuchs in einem Haus mit einer Bibliothek auf, findet das Internet aber auch ganz ok. Bis sie sich eine Karriere als Romanautorin leisten kann, schreibt sie für ZASTER. Carola über ihr Verhältnis zu Geld: „Ich liebe Luxus, aber im Herzen bin ich Sozialist.“