Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. 2,50 Euro Bearbeitungsgebühr für das Ticket in einer E-Mail, für die weder Material- noch Portokosten anfallen, seien unzumutbar.
CTS Eventim wird den Einnahmeverlust nach eigenen Angaben verkraften. Die Umsatzeinbußen lägen bei einer Million Euro.
Das Gericht entschied außerdem: Die Bearbeitungsgebühr für den Premiumversand von 29,90 Euro müsse entfallen. Dreist: CTS Eventim hatte 2015 beim Ticketkauf für AC/DC-Konzerte ausschließlich seinen Premiumversand angeboten. Der kostet 29,90 Euro – für ein Ticket im unversicherten Briefumschlag.
Der Sprecher des Unternehmens sagte gegenüber Golem.de: „Wir nehmen das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis und werden dieses umsetzen. Sobald uns die ausführliche Begründung für den Entscheid vorliegt, werden wir die erforderlichen Anpassungen bei Ticketdirect vornehmen. Bis dahin werden wir das Angebot weiter zur Verfügung stellen, ohne print@home-Gebühren zu erheben.“
Ob CTS Eventim zukünftig geringere Bearbeitungsgebühren verlangt, ist noch offen.