Der Sprinter steht vorm Haus, die Kisten sind gepackt – auf geht’s in eine neue Wohnung oder ein neues Haus! Doch für den Umzug fallen immer wieder Kosten an. Die müssen Menschen in Deutschland nicht alleine tragen, der Staat unterstützt sie dabei. Es gibt jedoch Unterschiede, ob der Umzug berufliche oder private Gründe hat. Kurz gesagt: Wenn die Gründe für den Umzug beruflich sind, gibt es mehr Erstattungsmöglichkeiten.
Private Umzüge: Das könnt ihr geltend machen
Für private Umzüge sind die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen relevant. Hier können die Kosten für das Umzugsunternehmen angegeben werden, nämlich mit 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten und bis zu einer Höhe von 4.000 Euro. Dafür muss aber eine Rechnung vorliegen, in der die Materialkosten – etwa die Umzugskartons – separat ausgewiesen sind. Denn diese lassen sich nicht absetzen. Und: Die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden. Ist das alles erfüllt, könnt ihr auch einen privaten Umzug in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Berufliche Umzüge: Rückerstattung über Steuererklärung
Bei beruflichen Umzügen als Arbeitnehmer:in können Aufwendungen über die Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählen die Kosten für das Umzugsunternehmen, die Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen, doppelte Mietzahlungen sowie Maklergebühren für Mietwohnungen und Ausgaben für Inserate.
Zusätzlich gibt es eine Umzugskostenpauschale, die ohne die Einreichung einzelner Rechnungen (eben pauschal) angesetzt werden kann. Diese liegt seit 1. April 2022 bei 886 Euro sowie 590 Euro für jede weitere mit umziehende Person. Statt diese Pauschale zu nutzen, können auch Belege für Trinkgelder sowie Verpflegungskosten für Umzugshelfer:innen, An- und Ummeldegebühren usw. gesammelt und einzeln eingereicht werden. Sinnvoll ist dies natürlich nur, wenn du glaubst, mit den Kosten über der Pauschale zu liegen.
Ebenfalls können Nachhilfestunden für Kinder abgesetzt werden.
Damit jedoch ein Umzug als beruflich zählt und all diese Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, müssen Gründe mit Job-Bezug vorliegen. Darunter fallen: Ein Jobwechsel und/oder ein Ortswechsel: Wenn die:der Arbeitgeber:in an einem anderen Arbeitsort ist und deshalb der Wechsel notwendig ist, zählt es als berufsbedingt. Ebenso falls das Unternehmen umzieht oder du innerhalb des Unternehmens wechselst (z. B. zu einer Zweigstelle).
Ein kürzerer Arbeitsweg: Wer durch den Umzug mindestens eine Stunde weniger pendeln muss, zieht ebenfalls berufsbedingt um. Bei Ehepaaren mit Job, aber ohne gemeinsamen Arbeitsweg, werden die Arbeitswege aufsummiert. Wer Wochenendpendler:in war und nun aus der Zweitwohnung eine Erstwohnung macht, fällt ebenfalls in die Kategorie beruflicher Umzug.
Eine Rückkehr aus dem Ausland: Wer außerhalb Deutschlands gearbeitet hat und für einen Job in die Bundesrepublik zurückkommt, zählt ebenfalls dazu.
Remote Work und Steuern: Was gilt hier beim Umzug?
Heute müssen Arbeitsort und Wohnort nicht mehr zwingend identisch oder gar nah beieinander sein. Viele Jobs lassen sich remote bzw. im Homeoffice erledigen, egal von wo man arbeitet. Was passiert also, wenn ihr von Berlin nach Hamburg zieht, aber weiterhin im Homeoffice für ein Unternehmen mit Sitz in Hannover arbeitet, dem du nun räumlich entgegengekommen wärst?
Das ist tricky, denn der auslösende Moment für den Umzug muss der Job sein. „Einfach so“ von Berlin nach Hamburg zu ziehen, fällt nicht darunter. Anders wäre es, wenn für die Arbeit zu Hause zwingend ein Arbeitszimmer nötig ist, das aber in der ersten Wohnung nicht vorhanden ist. Da es hierzu noch keine klare Rechtsprechung bzw. explizite Lösungen des Gesetzgebers gibt, kann es hier nur Einzelfallentscheidungen geben. Du kannst also dein Glück versuchen und die Kosten als beruflichen Umzug geltend machen – und vielleicht ist es ja dein Fall, der Klarheit schafft.