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STEUERKLASSE

Welche Lohnsteuerklasse ist deine und lohnt sich ein Wechsel? Ein Überblick

von Eileen Wegner

Lohnsteuerklassen sorgen immer wieder für Verwirrung und Fragen. Welche ist meine und wäre es sinnvoll die Steuerklasse zu wechseln? Geht das überhaupt? Steuern wirken auf viele wie ein undurchdringbarer Dschungel. Es gibt viele Stolperfallen, versteckte Wege und uneindeutige Wegweiser. Mit diesem Artikel wollen wir etwas Klarheit schaffen.

Zum Glück sind die Grundzüge der Lohnsteuerklassen recht eindeutig. Generell gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. Sie entscheiden wie viel Lohnsteuer und Sozialabgaben von deinem Gehalt jeden Monat abgehen. Dein Gehalt vor den Abzügen nennt sich brutto, nach den Abzügen netto. Die Steuerfreibeträge und auch die Lohnersatzleistungen sind durch die Lohnsteuerklasse beeinflusst. 

Welche Lohnsteuerklasse bei dir angewendet wird, hängt von deine Lebenssituation, der Höhe deines Gehaltes und auch deinen Entscheidungen ab. Hier folgt ein Überblick.

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Lohnsteuerklasse 1

Diese Lohnsteuerklasse ist deine, wenn du ledig, getrennt lebend, geschieden oder verwitwet bist. In dieser Lohnsteuerklasse landest du erst einmal automatisch, wenn du anfängst zu arbeiten. Ein Antrag ist nicht notwendig.

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Lohnsteuerklasse 2

Diese Lohnsteuerklasse soll Alleinerziehenden Steuerentlastung bringen. Für die Beantragung gibt es ein bestimmtes Formular, das es beim jeweiligen Finanzamt gibt. Sollte der Wechsel genehmigt werden, gilt dieser für zwei Jahre. Vorrausetzung ist, dass du mit einem kindergeldberechtigten Kind zusammenlebst ohne einen weiteren Erwachsenen im Haushalt.

Solltest du den Antrag zu spät aussenden, ist das weniger schlimm. Mit der Steuererklärung kannst du auch rückwirkend angeben, dass du alleinerziehend warst und dies so steuerlich geltend machen.

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Lohnsteuerklasse 3

Diese Lohnsteuerklasse kann von Leuten beantragt werden, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Sollte es bei den Gehältern einen größeren Unterschied geben, geht die Person mit dem höheren Gehalt in Steuerklasse 3. Hier gibt es weniger Abzüge. Die Person mit dem geringeren Gehalt wechselt in die Steuerklasse 5, in der es mehr Abzüge gibt.

Zudem befinden sich in dieser Steuerklassen Witwen in dem Jahr, in dem ihr:e Partner:in gestorben ist und im darauffolgenden Jahr. So soll eine Steuerentlastung für den Trauernden entstehen.

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Lohnsteuerklasse 4

Menschen, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben die Steuerklasse 4. Sinnvoll ist diese Steuerklasse, wenn beide Partner:innen in der Beziehung ungefähr gleich viel verdienen.

Seit 2010 gibt es zudem die Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor. Diese ist eine gute Wahl, wenn du und dein:e Partner:in die Lohnsteuerabzüge genau verteilen wollt. Dabei zahlst du prozentual die Lohnsteuer, die du zum gemeinsamen Einkommen beiträgst. Es lohnt sich allerdings nur, wenn der Unterschied in den Gehältern eher marginal ist.

Beantragen kann man die Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor formlos beim Finanzamt mit einer Angabe der voraussichtlichen Einkommen beider Personen. Sollte dieser genehmigt werden, ist diese Steuerklasse zwei Jahre lang gültig. Die Abgabe einer Steuererklärung bei der Steuerklasse 4 mit Faktor ist Pflicht, da die Faktorberechnung auf Prognosewerten basiert. Mit der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerlast berechnet.

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Lohnsteuerklasse 5

Die Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zu Steuerklasse 3 und existiert auch nur in Kombination mit dieser. In dieser Steuerklasse befinden sich die Personen aus der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, die weniger als ihr Partner:innen verdienen. Sie zahlen zwar hier mehr Lohnsteuer, da die Abzüge höher sind. Aber so kann der Partner:in in die Steuerklasse 3 wechseln und zahlt weniger. Das kann sich oftmals  lohnen.

Einmal jährlich kannst du bis zum 30. November bei deinem zuständigen Finanzamt eure Kombination der Steuerklasse wechseln. Das gilt für alle Kombinationen, egal ob 4/4, 4/4 mit Faktor oder 3/5.

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Lohnsteuerklasse 6

Solltest du einen Nebenjob oder Zweitjob haben und hier steuerpflichtig angestellt sein, ist dies ebenfalls eine Steuerklasse für dich. Dieser Job muss die 450-Euro-Grenze übersteigen und landet automatisch in der Steuerklasse 6. Dafür musst du keinen Antrag stellen. Dafür bekommst du hier auch die höchsten Abzüge.

In dieser Steuerklasse spielt es keine Rolle, ob du verheiratet bist oder Kinder hast. Es sind die vollen Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Es gibt keine Freibeträge.

Sollte bei dir eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegen, lohnt es sich, einmal genau auf die Steuerklassen zu schauen und, ob ein Wechsel sich lohnen kann. Als alleinstehende Person ohne Kind wird dir die Wahl abgenommen.

 

ein Artikel von
Eileen Wegner
Eileen ist Journalistin, Podcasterin und leidenschaftliche Sparfüchsin. Sie ist ihren Eltern sehr dankbar, dass sie ihr beigebracht haben mit Geld umzugehen. Diese Tipps gibt sie nun an ihren Sohn weiter - und natürlich bei ZASTER.