Gesetzliche Erbfolge
Wann tritt die gesetzliche Erbfolge ein?
Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen getroffen hat. Sie tritt auch ein, wenn das Testament nur einen Teil des Vermögens erfasst oder ungültig ist.
Reihenfolge der Erben
Die Erben werden in Ordnungen eingeteilt. Erben erster Ordnung sind die Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Ist der Erblasser verheiratet, ist dieser neben den Verwandten des Erblassers gesetzlicher Erbe.
Erbteile
Die Erbteile richten sich nach der Anzahl der Erben und deren Ordnung. Der Ehegatte erhält neben Erben erster Ordnung ein Viertel des Nachlasses, neben Erben zweiter Ordnung die Hälfte. Lebten die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt er neben seinem gesetzlichen Erbteil zusätzlich ein Viertel als pauschaler Ausgleich des Zugewinns.
Erbengemeinschaft
Gemeinschaftliche Verwaltung
Eine Erbengemeinschaft muss den Nachlass gemeinschaftlich verwalten. Entscheidungen müssen grundsätzlich einstimmig getroffen werden, was oft zu Konflikten führt. Maßnahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung können hingegen von den Erben mit Stimmenmehrheit getroffen werden. Die Stimmenmehrheit wird nach der Größe der Erbteile berechnet.
Nachlassverbindlichkeiten
Die Erbengemeinschaft ist verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen, bevor der Nachlass aufgeteilt wird. Die Miterben haften für die Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass der Nachlassgläubiger die Leistung von jedem Miterben nach seinem Belieben ganz oder teilweise fordern kann. Bis zur Teilung des Nachlasses kann jeder Miterbe einen Nachlassgläubiger auf den Nachlass verweisen. Er haftet also nicht mit seinem Privatvermögen.
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft kann durch eine einvernehmliche Aufteilung des Nachlasses oder durch eine Teilungsversteigerung aufgelöst werden. Grundsätzlich kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung, also die Teilung des Nachlasses verlangen.
Herausforderungen und Lösungen
Konflikte vermeiden
Unterschiedliche Interessen der Erben können zu Streitigkeiten führen. Testamentarische Regelungen (z. B. Teilungsanordnungen oder die Einsetzung eines Testamentsvollsteckers) können helfen, Konflikte zu vermeiden.
Steuerliche Aspekte
Die Erbschaftsteuer kann je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes erheblich sein. Bei einem größeren Vermögen ist eine frühzeitige steuerliche Beratung empfehlenswert.
Pflichtteilsansprüche
Enterbte nahe Angehörige (Ehegatte, Kinder, Eltern) haben Anspruch auf den Pflichtteil. Dies kann die finanzielle Situation der Erbengemeinschaft belasten.
Fazit
Die gesetzliche Erbfolge und die Erbengemeinschaft bringen sowohl rechtliche als auch praktische Herausforderungen mit sich. Eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Regelungen können helfen, Konflikte zu vermeiden und den Nachlass effizient zu verwalten. Es ist ratsam, sich rechtlich und steuerlich beraten zu lassen, um die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden.
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Stefan Horn betreut bei Wolters Kluwer Steuertipps seit langem mehrere Themenfelder in den Steuertipps. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zu Wirtschafts-, Finanz- und Steuerthemen. Weiter engagiert er sich in der Fortbildung und ist Mitglied mehrerer Prüfungsausschüsse der IHK.