© Andrea Piacquadio / Pexels
ERBEN

Was muss man bei der gesetzlichen Erbfolge und einer Erbengemeinschaft beachten?

von Zaster Redaktion

Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn keine testamentarischen Verfügungen vorliegen. Sie regelt, wer erbt und in welcher Reihenfolge geerbt und wie der Nachlass verteilt wird. Oft entsteht dabei eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwalten muss. Dies kann zu erheblichen Herausforderungen führen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte der gesetzlichen Erbfolge und der Erbengemeinschaft erläutert.

Gesetzliche Erbfolge

Wann tritt die gesetzliche Erbfolge ein?

Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen getroffen hat. Sie tritt auch ein, wenn das Testament nur einen Teil des Vermögens erfasst oder ungültig ist.

Reihenfolge der Erben

Die Erben werden in Ordnungen eingeteilt. Erben erster Ordnung sind die Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Ist der Erblasser verheiratet, ist dieser neben den Verwandten des Erblassers gesetzlicher Erbe.

Erbteile

Die Erbteile richten sich nach der Anzahl der Erben und deren Ordnung. Der Ehegatte erhält neben Erben erster Ordnung ein Viertel des Nachlasses, neben Erben zweiter Ordnung die Hälfte. Lebten die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt er neben seinem gesetzlichen Erbteil zusätzlich ein Viertel als pauschaler Ausgleich des Zugewinns.

Erbengemeinschaft

Gemeinschaftliche Verwaltung

Eine Erbengemeinschaft muss den Nachlass gemeinschaftlich verwalten. Entscheidungen müssen grundsätzlich einstimmig getroffen werden, was oft zu Konflikten führt. Maßnahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung können hingegen von den Erben mit Stimmenmehrheit getroffen werden. Die Stimmenmehrheit wird nach der Größe der Erbteile berechnet.

Nachlassverbindlichkeiten

Die Erbengemeinschaft ist verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen, bevor der Nachlass aufgeteilt wird. Die Miterben haften für die Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass der Nachlassgläubiger die Leistung von jedem Miterben nach seinem Belieben ganz oder teilweise fordern kann. Bis zur Teilung des Nachlasses kann jeder Miterbe einen Nachlassgläubiger auf den Nachlass verweisen. Er haftet also nicht mit seinem Privatvermögen.

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft kann durch eine einvernehmliche Aufteilung des Nachlasses oder durch eine Teilungsversteigerung aufgelöst werden. Grundsätzlich kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung, also die Teilung des Nachlasses verlangen.

Herausforderungen und Lösungen

Konflikte vermeiden

Unterschiedliche Interessen der Erben können zu Streitigkeiten führen. Testamentarische Regelungen (z. B. Teilungsanordnungen oder die Einsetzung eines Testamentsvollsteckers) können helfen, Konflikte zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte

Die Erbschaftsteuer kann je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes erheblich sein. Bei einem größeren Vermögen ist eine frühzeitige steuerliche Beratung empfehlenswert.

Pflichtteilsansprüche

Enterbte nahe Angehörige (Ehegatte, Kinder, Eltern) haben Anspruch auf den Pflichtteil. Dies kann die finanzielle Situation der Erbengemeinschaft belasten.

Fazit

Die gesetzliche Erbfolge und die Erbengemeinschaft bringen sowohl rechtliche als auch praktische Herausforderungen mit sich. Eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Regelungen können helfen, Konflikte zu vermeiden und den Nachlass effizient zu verwalten. Es ist ratsam, sich rechtlich und steuerlich beraten zu lassen, um die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden.

Mehr dazu hier.

Stefan Horn betreut bei Wolters Kluwer Steuertipps seit langem mehrere Themenfelder in den Steuertipps. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zu Wirtschafts-, Finanz- und Steuerthemen. Weiter engagiert er sich in der Fortbildung und ist Mitglied mehrerer Prüfungsausschüsse der IHK. 

image_print
ein Artikel von
Zaster Redaktion
Fangfrisch aus der Redaktion des Finanz- und Verbrauchermagazins. Informativ. Unterhaltsam. Alles über Geld.