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STEUERN

Was die aktuellen Steuerentlastungen bringen – und was 2022 noch kommt

von Stefan Heine

Inflation ist das Geld-Thema 2022 und macht sich in vielen Geldbeuteln bemerkbar. Der Staat setzt daher auch bei Steuern auf Entlastungen. Welche Steuerentlastungen 2022 kommen, weiß unser ZASTER-Steuerexperte Stefan Heine.

Tankrabatt und 9-Euro-Ticket: Das waren die beherrschenden Themen aus dem Entlastungspaket der Regierung. Doch auch bei den Steuern versucht der Staat den Bürger:innen entgegenzukommen. Dafür setzt er vor allem auf höhere Freibeträge und Zuschüsse.

Höhere Freibeträge bei Entfernungspauschale und Werbungskosten

Wer mit dem Auto viel pendelt, profitiert von einer Erhöhung der Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“). Rückwirkend zum 1. Januar 2022 lassen sich ab dem 21. Kilometer nun 38 statt 35 Cent pro Kilometer ansetzen. Dies gilt für die Jahre 2022 bis 2026. Wer also aktuell noch die Steuererklärung 2021 macht, muss den alten Satz nehmen, zukünftig dann den neuen. Unberührt bleibt der Satz für Strecken bis 20 Kilometer, hier gelten weiterhin 30 Cent pro Kilometer. 

Ebenfalls steigt der Satz für die sogenannte Werbungskostenpauschale („Arbeitnehmerpauschbetrag“), auch hier rückwirkend zum 1. Januar 2022. Hierunter fallen berufsbedingte Anschaffungen, etwa Fachlektüre oder überwiegend beruflich genutzte Geräte wie Drucker. Nun gelten 1.200 Euro im Jahr, die pauschal veranschlagt werden können, statt der vorherigen 1.000 Euro. 

Auch angehoben wurde der Grundfreibeitrag, ab dem überhaupt erst Steuern gezahlt werden müssen. Hier geht es, ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022, rauf auf 10.347 Euro. Ein ordentlicher Sprung, für 2021 lag er nur bei 9.744 Euro.

Aufgefallen könnten euch diese veränderten Freibeträge auch schon bei den Lohnabrechnung sein. Denn für die ersten fünf Monate des Jahres wurde meist noch mit altem Freibetrag und der alten Werbungskostenpauschale gerechnet. Die neuen Werte mussten nachgebucht werden. Pro Monat mit veralteter Abrechnung sind das etwa 15 Euro.

Kein Steuergeschenk, aber dennoch wichtig: Auch Hartz-IV-Empfänger:innen und Kinder aus armen Familien erhalten zusätzliche Unterstützung.

Kommt im September 2022: Energiepreispauschale

Bereits zum 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage weggefallen. Im September gibt es in Sachen Energie noch einen einmaligen Bonus von 300 Euro im Zuge der Energiepreispauschale, kurz EPP. 

Diese Pauschale erhalten jedoch nur Arbeitnehmer:innen – Rentner:innen gehen leer aus. Zumindest theoretisch. Denn es ist etwas aufwändig, aber wer als Rentner:in zumindest eine Stunde offiziell arbeitet, könnte doch in den Genuss der Energiepreispauschale kommen. Wie, wird in diesem Video erklärt.

Verplant nun aber bitte nicht direkt 300 Euro. Denn dieser Betrag muss noch versteuert werden und – je nach Gehalt – werden um die 200 Euro hängen bleiben. Aber vielleicht gelingt es euch mit weiteren Steuertipps noch mehr zu sparen.

Übrigens: Auch für Studierende und Auszubildende, die staatliche Förderungen wie BAföG erhalten, sowie Wohngeld-Empfänger:innen gibt es einen Heizkostenzuschuss.

ein Artikel von
Stefan Heine
Stefan Heine ist gelernter Fachanwalt für Steuerrecht und CEO bei smartsteuer. Er will den Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Gemeinsam mit seinen Kolleg*innen digitalisiert er dazu den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung.