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Workation, Auswandern & Co

Was Arbeit im Ausland steuerlich bedeutet

von Stefan Heine
Arbeit wird ortsunabhängiger – da lockt es viele Menschen ins (wärmere) Ausland. Doch was bedeutet ein monatelanger Aufenthalt oder eine dauerhafte Auswanderung steuerlich? Steuer-Experte Stefan Heine erklärt es dir.

Wer kann sich das nicht vorstellen: Wenn in Deutschland ein kalter Winter herrscht, an einem Schreibtisch am Strand von Bali sitzen und arbeiten? Zugegeben, der Gedanke an Urlaub ist noch verlockender, als der an eine „Workation“. Aber pure Freizeit kann man sich ja auch nicht auf Dauer leisten. 

Darum spielen immer mehr Menschen mit dem Gedanken, dauerhaft oder zumindest für einige Monate ins Ausland zu gehen, um dort unter anderen Bedingungen zu arbeiten. Sei es weiterhin für den deutschen Arbeitgeber oder für einen im jeweiligen Land ansässigen. Abgesehen von der durch die Pandemie noch begünstigte Entwicklung, den Arbeitsplatz unabhängig und flexibel zu wählen, gibt es auch Jobs, bei denen der Arbeitgeber seine Leute ins Ausland entsendet.

Der Aufenthalt im Ausland zu Arbeitszwecken hat – natürlich – auch steuerliche Implikationen. Da ist es ratsam, sich rechtzeitig beraten zu lassen. Denn es lauern ein paar Fallstricke, die mit hohen Nachzahlungen oder gar doppelter Steuerzahlung aufs Budget auswirken können.

Steuern bei Arbeit im Ausland: Die Grundlagen

Ganz grundsätzlich gilt: Da, wo man seinen Wohnsitz oder „gewöhnlichen Aufenthalt“ hat, werden Steuern gezahlt. Nach dem sogenannten „Welteinkommensprinzip“ ist dort dann das inländische wie auch das ausländische Einkommen zu versteuern, spätestens mit der Steuererklärung. 

Allerdings: Die Bundesrepublik Deutschland hat mit vielen Staaten der Welt Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Dort wird jeweils individuell geregelt, wer wo wie viele Steuern zu zahlen hat. So ist in den meisten Fällen geregelt, dass Steuern im Land der Erwerbstätigkeit – oder anders: da, wo der Arbeitsplatz ist – zu entrichten sind, auch wenn der Wohnsitz noch in Deutschland besteht (etwa wenn nur über eine bestimmte Dauer von anderswo aus gearbeitet wird). 

Eine Ausnahme bildet dabei die 183-Tage-Regelung. Die besagt, dass die Steuerpflicht allein in Deutschland besteht, wenn man weniger als 183 Tage im Ausland gearbeitet und einen deutschen Arbeitgeber hat, der auch von hier aus das Gehalt zahlt. 

Mit einer Reihe von Staaten gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen. Dann gilt, dass Steuern in dem Land anfallen, in dem man mehr als die Hälfte des Jahres seinen Wohnsitz hat. Wer nur wenige Monate von der Strandbar auf Bali oder von der Finca auf Mallorca aus arbeiten will, zahlt in Deutschland Einkommensteuer.

Achtung: Manche ausländische Arbeitgeber behalten die Lohnsteuer automatisch ein und zahlen sie bei ihrer Finanzverwaltung ein. Wer als Arbeitnehmer:in in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann die so im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer anrechnen lassen. So wird eine Doppelbesteuerung vermieden – allerdings muss dann eine Steuererklärung gemacht werden.

Wer dagegen wirklich mit Sack und Pack ins Ausland geht, zahlt nur noch in der neuen Heimat Steuern. Das macht die Sache etwas leichter. Mit dem Umzug erfolgt dann die Zuteilung einer neuen Steuer-ID, die je nach Land auch anders heißen kann. Wer dazu detaillierte Informationen braucht, kann vor der Auswanderung beispielsweise bei den jeweiligen Botschaften anfragen. 

Wer direkt mehr wissen will, der findet beim Bundesverwaltungsamt weiterführende Informationen zum Thema Steuern bei (dauerhaftem) Auslandsaufenthalt.

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ein Artikel von
Stefan Heine
Stefan Heine

Stefan Heine ist gelernter Fachanwalt für Steuerrecht und CEO bei smartsteuer. Er will den Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Gemeinsam mit seinen Kolleg*innen digitalisiert er dazu den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung.