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FINANZWISSEN

Vermögenswirksame Leistungen in ETFs anlegen

von Eileen Wegner

Vermögenswirksame Leistungen: Viele ArbeitnehmerInnen haben einen Anspruch darauf. Einige von ihnen wissen es aber nicht und lassen es ungenutzt liegen.

Also geschenktes Geld wird nicht beachtet. Das sollte nicht sein. Deswegen gibt es hier eine kleine Anleitung, um zu checken, ob du einen Anspruch darauf hast, wie du die Arbeitnehmersparzulage bekommst und mit deinen vermögenswirksamen Leistungen in ETFs investieren kannst. 

Was sind vermögenswirksame Leistungen überhaupt?

Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber gezahlt und sind auf maximal 40 Euro pro Monat begrenzt. Die Leistungen kannst du zusätzlich zum Lohn erhalten. Aber nicht jede:r bekommt diese auch. Grundsätzlich sind vermögenswirksame Leistungen eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers. Sie sind in den Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Daher ist dein erster Schritt bei deiner Firma nachzufragen. Sollte das Unternehmen dir diese Leistung zahlen, aber weniger als 40 Euro im Monat, kannst du freiwillig aufstocken. Das Geld wird dann automatisch von deinem Lohn einbehalten. 

Da vermögenswirksame Leistungen Bestandteil deines Lohnes sind, musst du hierauf auch Steuern und Sozialabgaben zahlen. Wie hoch die Steuern und Abgaben sind, hängt von deiner individuellen Situation ab: Alter, Steuerklasse, Wohnort etc. All das spielt darauf ein. 

Sieben-Jahre-Frist und Arbeitnehmerzulage

In der Regel läuft ein Vertrag über sieben Jahre. Nach sechs Jahren, in denen eingezahlt wurde, gibt es ein Jahr eine Ruhephase. Nach den vollendeten sieben Jahren, kannst du frei über das Geld verfügen. Es gibt auch die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Allerdings verliert man in diesem Fall den kompletten Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Zudem kann hier auch eine Gebühr fällig werden, je nach Anbieter. Es ist also ungünstig den Vertrag vor Ablauf der Frist zu kündigen. 

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine weitere Möglichkeit sein Geld aufzustocken. Solltest du im Jahr weniger als 20.000 Euro (alleinstehend) oder 40.000 Euro (verheiratet) verdienen, kannst du beim Finanzamt eine Förderung beantragen. Diese beträgt 20 Prozent und maximal 80 Euro im Jahr. Dein Anbieter, bei dem du deine vermögenswirksame Leistung anlegst, übermittelt die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung direkt an das Finanzamt. Solltest du keine Steuererklärung abgeben, ist es dennoch sinnvoll zumindest den Hauptdruck auszufüllen und oben rechts „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ anzukreuzen. 

Falls du es mal vergessen hast: kein Problem. Die Beantragung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Ausgezahlt wird die Summe nach Ablauf der sieben Jahren. Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. 

Vermögenswirksame Leistungen in ETFs investieren

Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten die vermögenswirksamen Leistungen, wenn man sie erhalten hat, anschließend anzulegen. Eine Investition in ETFs wird von vielen Finanzexpert:innen empfohlen. Da geht auch in Kombination mit den vermögenswirksamen Leistungen. 

ETFs werden auch Indexfonds genannt und bilden einen Index nach. Zum Beispiel investiert der ETF auf dem FTSE All World in rund 3900 Firmen, die im FTSE All World enthalten sind. Es deckt damit alles ab. Das erspart dir viel Arbeit. Ein ETF und du bist fertig. Dafür benötigst du keine:n Manager:in. Bei Aktienfonds ist allerdings ein:e Manager:in sinnvoll, da diese:r aktiv nach interessanten Aktien suchen kann. Ein gewisser Nachteil besteht natürlich darin, dass hier höhere Gebühren fällig sein. Diese Person macht dies schließlich nicht kostenlos und verdient ihren Lebensunterhalt damit. Die Gebühren können 1,5 Prozent oder mehr pro Jahr betragen. 

Wenn du deine vermögenswirksamen Leistungen in ETFs anlegen möchtest, braucht du ein spezielles VL-Depot. Online gibt es verschiedenen Anbieter wie ebase/comdirect, Finvesto und Oskar. Sie unterscheiden sich u.a. mit der Auswahl von ETFs, ihrer Fokussierung und auch den Kosten. Da schaust du am besten selber, was dir zusagt und worauf du Wert legst. 

Das Gleiche gilt auch für die Auswahl an ETFs. Du kannst dir einen ETF wählen, der von sich aus weit gestreut ist oder suchst dir ETFs in deiner gewünschten Branche. Wichtig ist noch zu wissen, dass wenn du deine vermögenswirksamen Leistungen in Fonds oder ETFs anlegst, dein normaler Steuersatz fällig wird. Für alles, was Gewinn ist, werden Abgeltungssteuern fällig.

ein Artikel von
Eileen Wegner
Eileen ist Journalistin, Podcasterin und leidenschaftliche Sparfüchsin. Sie ist ihren Eltern sehr dankbar, dass sie ihr beigebracht haben mit Geld umzugehen. Diese Tipps gibt sie nun an ihren Sohn weiter - und natürlich bei ZASTER.