3000 Euro verlangte die beklagte Vormieterin als Ablöse für ihre Küchenmöbel, eine Spühlmaschine und diverse Lampen. Der Nachmieter verweigerte die Zahlung unter anderm mit der Begründung, dass ihre Forderung nur eine versteckte Provision darstelle und in keinem Verhältnis zum Wert der Gegenstände stehe. Durch einen spezieller Vermerk in der Ablösevereinbarung wurde sein Verweigern als rechtmäßig angesehen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ erläutert.
Mietrecht