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MITTAGSBRIEFING

Teilweise Wahlwiederholungen in Berlin, Kursexplosion an der Börse, Wohngeldreform beschlossen

von Zaster Redaktion

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Teilweise Wahlwiederholungen in Berlin

In Teilen von Berlin sollen wegen zahlreicher Pannen die Bundestagswahl vom vergangenen Jahr wiederholt werden. Das beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend und folgte damit einer entsprechenden Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses. Demnach können rund 500.000 Wahlberechtigte ihre Stimmen nochmal abgeben. Die Bundestagswahl soll in 431 von insgesamt 2257 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Es gilt allerdings als wahrscheinlich, dass dieser Parlamentsbeschluss noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Deshalb ist unklar, wann die Teilwiederholung der Wahl tatsächlich stattfinden wird. (Der Tagesspiegel)

Kursexplosion an der Börse

Gute Neuigkeiten an der Börse: Nach einem überraschend moderaten Anstieg der US-Verbraucherpreise im Oktober 2022 ist der Dax am Donnerstag (10.11.2022) mit 14.146 Punkten auf das höchste Niveau seit Anfang Juni 2022 geklettert. Der deutsche Leitindex gewann bis zum Handelsschluss auf Xetra (17.30 Uhr) 3,5 Prozent. Auch der MDax stieg deutlich um 4,1 Prozent auf 25.271 Zähler, während der EuroStoxx 50 um 3,2 Prozent auf 3847 Punkte anzog. Der Branchenindex der Technologie-Werte sprang sogar um 7,6 Prozent in die Höhe. Mehr dazu hier. (Manager Magazin)

Wohngeldreform beschlossen

Mehr Haushalte in Deutschland sollen ab Januar 2023 mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden, wie der Bundestag beschloss. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Im Schnitt sollen Wohngeld-Haushalte künftig monatlich rund 370 Euro bekommen. Außerdem wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Künftig sollen auch Menschen Wohngeld beantragen können, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. (Spiegel Online)

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Zaster Redaktion
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