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MITTAGSBRIEFING

Tankrabatt kommt nur teilweise beim Verbraucher an, Vorsicht bei Online Check in für Flüge, Heizungsgesetz Kompromiss stärkt Mieter

von ZASTER Redaktion

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Tankrabatt kommt nur teilweise beim Verbraucher an

Der seit 1. Mai geltende Tankrabatt erreicht Verbraucher an der Zapfsäule deutlich schwächer als erwartet. Während die Bundesregierung die Energiesteuer auf Benzin und Diesel vorübergehend senkt und damit eine Entlastung von rund 17 Cent pro Liter anstrebt, zeigen erste Analysen, dass die Ölkonzerne einen großen Teil der Ersparnis einbehalten. Besonders bei Diesel sei der Preisdruck deutlich geringer als bei Benzin, was darauf hindeutet, dass die Unternehmen die staatliche Steuerentlastung nicht vollständig an die Kund:innen weitergeben. Verbraucherorganisationen raten daher, regionalen Preisvergleich zu machen und die Entwicklung an der Tankstelle im Blick zu behalten, um die tatsächliche Größenordnung der Entlastung realistisch einschätzen zu können. (Finanzen.net)

Vorsicht bei Online‑Check‑in für Flüge

Beim Online‑Check‑in für Flüge warnen Verbraucherschützer vor vermeintlichen „Hilfe‑Plattformen“, die sich an Suchergebnissen und Werbebanner verstecken. Reisende landen häufig über Suchmaschinen auf Seiten, die offiziell aussehen, in Wirklichkeit aber Drittanbieter sind, die für das Einchecken Zusatzgebühren verlangen. Teilweise werden zusätzliche Kaufoptionen oder versteckte Abos aktiviert, obwohl der Check‑in über die eigene Fluggesellschaft direkt und kostenlos möglich wäre. Verbraucher werden deshalb empfohlen, immer die offizielle Website oder App der Airline zu nutzen, sich auf die klassische kostenlose Möglichkeit zu beschränken und auf ungewöhnlich teure Zusatzangebote besonders zu achten. (Handelsblatt)

Heizungsgesetz‑Kompromiss stärkt Mieter

Union und SPD haben sich auf einen neuen Kompromiss beim Heizungsgesetz geeinigt, der die Rechte von Mieter:innen deutlich stärkt. Demnach dürfen Vermieter bei Verzögerungen bei der Umrüstung von Öl‑ und Gasheizungen nicht mehr routinemäßig kündigen, wenn die Verbraucher aus finanziellen oder praktischen Gründen die Umstellung nicht pünktlich stemmen. Stattdessen sind längere Schonfristen und Nachbesserungsmöglichkeiten vorgesehen, um die Belastung für Mieter zu verringern. Zugleich wird der gesetzliche Pfad weg von fossilen Heizungen bestätigt, was langfristig Sanierungen, Modernisierungen und möglicherweise höhere Nebenkosten impliziert. Vermieter und Hausverwaltungen werden aufgefordert, Mieter frühzeitig über geplante Maßnahmen zu informieren, sodass Verbraucher ihre Wohn- und Finanzplanung besser darauf abstimmen können. (Spiegel)

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ZASTER Redaktion
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