Wahl der richtigen Steuerklasse

Das sind die Steuervorteile bei einer Ehe

von Steven Plöger

Nach der Hochzeit Steuern sparen? Das kann funktionieren, wenn du die richtige Steuerklasse wählst. Mit diesen Tipps zur Steuerklassenwahl gibt es für dich und deinen Partner nach der Trauung bei den Finanzen kein böses Erwachen – sondern einige Steuervorteile.

Der Wechsel von Steuerklasse 1 zu Klasse 4 ändert zunächst nichts an euer Steuerbelastung – erst einmal handelt es nur um eine neue Bezeichnung. Wenn ihr aber große Unterschiede beim Einkommen habt, lohnt es sich in eine neue Steuerklasse zu wechseln – dafür bieten sich die Steuerklassen 3 und 5 an. Ihr müsst aber nicht sofort nach euer Hochzeit wechseln, ihr habt mit eurer Entscheidung bis zur Abgabe der nächsten Steuererklärung Zeit.

Tipp 1: Steuerklasse 4 ermöglicht bei ähnlichem Gehalt mehr Netto vom Brutto

Wenn eure beiden Gehälter in etwa gleich hoch sind, dann bleibt ihr am besten in der Steuerklasse 4. So werden dann alle Vergünstigungen für euch zu gleichen Teilen gesplittet. Bei eurem Gehalt bleibt dann am Ende mehr Netto vom Brutto. Auch wenn die Einkommenssteuer wieder verdoppelt wird, fällt eure Steuerersparnis nach Eheschließung in der Summe spürbar aus.

Tipp 2: Ehegattensplitting

Arbeiten beide Ehepartner, könnt ihr euch auch gegen die Steuerklasse 4 entscheiden.

Je größer der Unterscheid zwischen euren Einkommen ist, desto größer fällt dann die Steuerersparnis aus. Bei einer Ehe mit klassischer Rollenverteilung – eine oder einer ist der Hauptverdiener und die Ehefrau oder der Ehemann arbeitet nicht, sondern betreut die Kinder – greift dieser Vorteil so richtig. Das sogenannte Ehegattensplitting ist hierfür verantwortlich: Ihr könnt dann zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen und eure Steuerlast entsprechend auf beide verteilen. Das Ehegattensplitting bietet die effektivste Steuerersparnis nach einer Eheschließung.

Tipp 3: Steuerklassen-Kombination 3 und 5

Ab einem Einkommens-Verhältnis von 60 zu 40 Prozent lohnt sich die steuerliche Zusammenveranlagung für euch. Der Partner mit dem geringeren Verdienst erhält dann die teurere Steuerklasse 5, der Mehrverdiener die Steuerklasse 3. Er erhält nach einem Steuerklassenwechsel weitreichende Abzugsmöglichkeiten: Sein Steuerfreibetrag wird verdoppelt. Dies gilt ebenso für die Vorsorgepauschale. Wenn einer von euch keine Einkünfte hat oder nur einer geringfügigen Beschäftigungen nachgeht, behaltet ihr bei dieser Kombination dann netto die meisten Euro vom Brutto. Der Nachteil ist, dass der Ehegatte in der Steuerklasse 5 oft überproportional mehr Lohnsteuer zahlt, weil fast alle Frei- und Pauschbeträge für den Ehegatten in der Steuerklasse 3 zusammengefasst sind.

Es gilt: Wer von euch mehr verdient, zahlt dann weniger Einkommensteuer und bezieht ein höheres Nettogehalt. Aber aufgepasst: Entsprechen die Einnahmen nicht dem gemeldeten Verhältnis, müsst ihr mit Steuernachzahlungen rechnen.

Tipp 4: Heiraten im Dezember


Wenn ihr rechtzeitig vor Jahresende heiratet, könnt ihr rückwirkend fürs ganze Jahr noch komplett Steuern sparen. Kein Wunder also, dass der Dezember neben den Sommermonaten statistisch zu den beliebtesten Heiratsmonaten in Deutschland zählt. Laut Statistischem Bundesamt wurden im Dezember 2017 (die Zahlen für Ende 2018 liegen noch nicht vor) 37.163 Ehen geschlossen, im Januar 2018 waren es hingegen nur 9705 Hochzeiten.

Tipp 5: Rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse

Da ihr nach Jahresbeginn nur einmal die Steuerklasse wechseln dürft, ist es wichtig, dass ihr eventuelle Änderungen unbedingt vor dem 31. Dezember des Jahres vornehmen lässt.

Vor allem dann, wenn ihr Lohnersatzleistungen wie Elterngeld erwartet, solltet ihr die Kombination eurer Steuerklassen vorzeitig planen. Dabei gilt: Je mehr netto ihr bislang verdient habt, desto höher fallen auch die Lohnersatzleistungen aus. Wenn einer von euch arbeitslos wird, dürft ihr ausnahmsweise im laufenden Jahr aber nochmals wechseln.

ein Artikel von
Steven Plöger