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Jobverlust

Steuern sparen bei der Abfindung

von Nils Matthiesen

Dicke Abfindung in Sicht? Nicht zu früh freuen, denn der Staat kassiert mit. Es gibt aber Weg, die Steuerlast zu senken.

Die Abfindung ist das Trostpflaster bei Jobverlust. Die Stelle ist zwar weg, dafür gibt es aber (im Idealfall) ausreichend Cash um erst einmal entspannt über die Runden zu kommen. Schließlich sind je nach Arbeitgeber und Verhandlungsgeschick mehrere Jahresgehälter drin. Schließlich Die berechnet sich die Abfindung in der Regel nach der Formel: Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit (in Jahren). Beispiel: Bist du 10 Jahre im Betrieb und verdienst 40.000 Euro, sollte die Abfindung 200.000 Euro betragen. Hört sich doch gut an? Es gibt einen dicken Haufen Zaster und du kannst dich in Ruhe nach einem neuen Arbeitgeber umsehen. Es gibt aber diverse Haken.

Unter Umständen kein Arbeitslosengeld

Die erste bittere Pille: Da die Abfindung als Lohn gilt, hast du unter bestimmten Umständen einige Monate lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und zwar dann, wenn du vorzeitig ausscheidest und die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. In diesem Fall ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Erst danach bekommst du Geld von der Arbeitsagentur. Noch bitterer: In diesem Zeitraum musst du die Beiträge für die Krankenversicherung selbst aufbringen.

Staat kassiert mit

Vater Staat will auch etwas vom Kuchen abhaben und das nicht zu knapp. Von dem Geld siehst du in der Regel nur rund die Hälfte. Denn steuerlich gesehen handelt es sich bei einer Abfindung um Lohn. Entsprechend wird abhängig von deinem Jahresgehalt Einkommenssteuer fällig. Besonders bitter wirkt sich dieser Umstand aus, wenn du die Abfindung am Jahresende kassierst. Denn in diesem Fall addiert sich dein Jahreseinkommen mit der Abfindung. Also beispielsweise 35.000 Euro plus 200.000 Euro. Auf 235.000 Euro müsstest du in diesem Beispiel Einkommenssteuer zahlen. Die Folge wären Spitzensteuersätze, die sonst nur Spitzenverdienern Falten auf die Stirn treiben. Autsch.

Wege aus der Abfindungsfalle

Es gibt aber Mittel und Weg, die Steuerlast zu senken. So bietet das Finanzamt rund um die Abfindung die sogenannte Fünftelmethode an, auch Fünftelregelung genannt. Bei dieser Methode nimmt der Fiskus an, dass in kommenden fünf Jahren jährlich ein Fünftel der Abfindung versteuert wird. Sprich: Die Abfindung wird durch fünf geteilt und dann jeweils ein Fünftel dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, dass du in dem jeweiligen Jahr verdienst. Dadurch sinkt die Steuerbelastung erheblich. Damit die Fünftelmethode zum Tragen kommen kann, gibt es allerdings bestimmte Voraussetzungen:

  • Die Abfindung muss als Entschädigung für den Jobverlust des Arbeitsplatzes gelten.
  • Die Kündigung muss von Seiten des Arbeitgebers ausgegangen sein.
  • Die Abfindung muss als außerordentliche Einkunft zählen und folglich in Form einer Einmalzahlung erfolgen sowie höher ist als der entgangene Lohn für die verbleibenden Monate des Jahres sein.

Trotz der Steuerermäßigung durch die Fünftelregelung bleibt die Steuerbelastung in der Regel hoch. Sie lässt sich aber weiter senken. Beispielsweise, wenn du die Abfindung zum Aufstocken deiner betrieblichen Altersvorsorge oder für Zusatzbeiträge in die gesetzliche Rente einsetzt. In beiden Fällen bleibt die Abfindung nahezu steuerfrei. Setzt du die Abfindung etwa komplett für zusätzliche Renten-Beiträge ein, können unterm Strich nur noch vier Prozent Steuerabzug anfallen.

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.