Stell dir vor, du wirst zu einem Bewerbungsgespräch nach Hamburg eingeladen, wohnst aber derzeit in München. Die Reise dorthin nimmst du trotzdem auf dich, weil der Job spannend klingt und du dir die Hansestadt auch dauerhaft als Wohnort vorstellen kannst.
Als du deine Bewerbungsmappe zwei Wochen zuvor abgeschickt hast, bist du extra noch zum Fotografen gegangen, um dein Foto auf den aktuellsten Stand zu bringen. Zudem hast du die Unterlagen binden lassen, da sich mit der Zeit einiges angestaut hat und die Mappe so einfach besser aussieht.
Investiere in deine berufliche Zukunft
Deine Rechnung ist voll aufgegangen. Du hast keine Kosten und Mühen gescheut und wohnst und lebst nun seit ein paar Monaten in Hamburg. Jetzt wird es bald Zeit für die erste Steuererklärung. Doch mit dem Feld „Werbungskosten“ kannst du nicht viel anfangen. Was hat es damit auf sich?
Im Grunde genommen kannst du unter diesem Punkt sämtliche für dein Berufsleben relevante Ausgaben eintragen und steuerlich geltend machen. So auch die Fotos für deine Bewerbungsmappe und auch die Zugfahrt nach Hamburg.
Doch das Finanzamt kommt JEDEM Steuerzahler hier bereits zuvor und verbucht eine Werbekostenpauschale von 1.000 Euro. Das Finanzamt plant für dich also bereits Ausgaben von tausend Euro im Jahr ein. Erst wenn du darüber liegst, lohnt es sich den Punkt detailliert auszufüllen
1.000 Euro berücksichtigt das Finanzamt sowieso
Heißt also, wenn du mehr als 1.000 Euro im Jahr für dein Berufsleben aufgewendet hast, dann solltest du hier genauer werden. Doch was genau zählt eigentlich alles zu den Werbekosten?
Zu den Werbekosten zählt wirklich viel. In manchen Berufen sind es beispielsweise Arbeitsmittel wie Werkzeug für den Handwerker oder die Robe für den Richter bzw. Anwalt. Aber selbst der Rucksack oder die Aktentasche, die dich jeden Tag auf den Weg zur Arbeit begleitet, kann abgesetzt werden. Wichtig ist nur, dass der Gegenstand zu mindestens 10 Prozent für die Arbeit verwendet wird. Ob die Noise Cancelling Kopfhörer auch dazu zählen, wird der Einzelfall zeigen.
Aus- und Weiterbildung in voller Höhe absetzen
Egal ob Meisterprüfung, Sprachkurs oder Zweitstudium. Die Kosten hierfür kannst du unter Werbekosten voll geltend machen, da sie deinem beruflichen Vorankommen dienen. Für den ersten Schritt jedoch, also deine Gesellenprüfung oder dein erstes Studium, kannst du die dadurch entstandenen Kosten zunächst unter Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 steuerlich geltend machen. Alles was darauf folgt, kann dann jedoch unter Werbekosten in unbegrenzter Höhe berücksichtigt werden.
Sofort absetzen und über Zeitraum abschreiben
Grundsätzlich gibt es bei Werbungskosten zwei verschieden Modelle, die du dir allerdings nicht aussuchen kannst. So gibt es beispielsweise Arbeitsmittel, die zu den „geringwertigen Wirtschaftsgütern“ zählen und sofort abgesetzt werden können. Für sie gilt ein maximaler Anschaffungspreis von 800 Euro Netto bzw. 952 Euro Brutto (bei Kauf ab 2018).
Alle Arbeitsmittel, die teurer waren, wie zum Beispiel Möbelstücke fürs Büro oder dergleichen, müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Diese ist festgelegt und liegt bei einem Computer beispielsweise bei drei und bei Möbelstücken bei 13 Jahren.