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MITTAGSBRIEFING

Starker Umsatzeinbruch im Einzelhandel, Goldpreis steigt, Kostenfreie Storno bei Pauschalreisen?

von Zaster Redaktion

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Starker Umsatzeinbruch im Einzelhandel

Im Juni 2022 hat die hohe Inflation die Geschäfte des Einzelhandels in Deutschland deutlich belastet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sank der Umsatz bereinigt um die reale Preiserhöhung gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,8 Prozent. Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der Zeitreihe 1994, wie die Wiesbadener Behörde am Montag (01.08.2022) mitteilte. Einschließlich Preiserhöhungen nahm de Umsatz nur um 0,8 Prozent ab. Die hohe Inflation dämpft nach Angaben der GfK-Konsumforscher die Kauflaune der Verbraucher. Auch im Vergleich zum Vormonat Mai verringerte sich Umsatz. Real sanken die Erlöse um 1,6 Prozent. Auch der Internethandel, der in der Corona-Pandemie geboomt hatte, lag deutlich im Minus. Ökonomen sagen dem Einzelhandel anhaltend schwierige Zeiten voraus. (Manager Magazin)

Goldpreis steigt

Erneut ist der Goldpreis gestiegen. Und hat damit seinen Anstieg der vergangenen Handelstage fortgesetzt. Am frühen Nachmittag (01.08.2022) stieg der Preis für eine Feinunze (etwa 31,1 Gramm) bis auf knapp 1.775 US-Dollar. Das ist der höchste Stand seit etwa einem Monat. Auch der Silberpreis legte weiter zu und ist mit knapp 20,5 US-Dollar ebenfalls so hoch wie seit einem Monat nicht mehr. Unterstützung erhalten Edelmetalle derzeit von zwei Seiten, die miteinander in Verbindung stehen. Zum einen tendiert der US-Dollar seit einigen Tagen schwächer, zum anderen sind die hohen Zinserwartungen an die US-Notenbank Fed zuletzt etwas gesunken. (Spiegel Online)

Kostenfreie Storno bei Pauschalreisen?

Am Dienstag (02.08.2022) verkündet der Bundesgerichtshof möglicherweise sein erstes Corona-Urteil im Reiserecht. Der Kläger war bei Ausbruch der Pandemie von einer Pauschalreise nach Japan abgesprungen, die wenig später sowieso abgesagt werden musste. Nun ist die Frage: Muss er trotzdem Stornogebühren zahlen. Laut Gesetz kann der Kunde jederzeit von seiner Buchung zurücktreten. Dem Reiseveranstalter steht aber eine angemessene Entschädigung zu – die Stornogebühren. Inzwischen bieten viele Reiseveranstalter unter bestimmten Bedingungen eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung wegen Corona an. Bei sogenannten Flex-Tarifen lässt sich die Möglichkeit gegen Aufpreis hinzugucken. Reisende, die Flug und Unterkunft auf eigene Faust buchen, sind generell nicht so gut abgesichert wie Pauschalurlauber. Für sie gelten nicht dieselben Regeln. (Der Tagesspiegel)

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Zaster Redaktion
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