Drei Fakten

So zahlt sich Weihnachtsgeld (steuerlich) aus

von Sebastian Fiebrig

Schöne Bescherung, die aber nicht jeder bekommt: Weihnachtsgeld. ZASTER-Kolumnist Björn Waide erklärt, was es darüber zu wissen gibt.

Noch schöner als die Weihnachtsfeier mit den Kolleg*innen ist für die meisten wohl nur der Blick auf den Gehaltszettel, sofern dort am Jahresende ein besonderer Bonus ausgewiesen wird: Das Weihnachtsgeld ist da! Doch nicht alle bekommen solch eine Extra-Zahlung.

1
Gibt es ein Recht auf Weihnachtsgeld?

Leider nein. Laut einer Statistik erhalten “nur” 53 Prozent aller Arbeitnehmer Weihnachtsgeld. Das zeigt schon, dass es keinen allgemeinen Rechtsanspruch darauf gibt. Meist gibt es in den Unternehmen Weihnachtsgeld, die in Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen oder im Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen selbst festgelegt haben. Es gibt aber auch noch den Fall, dass quasi aus Gewohnheit ein Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Das Ganze nennt sich dann “betriebliche Übung”: Zahlt ein Arbeitgeber dreimal nacheinander Weihnachtsgeld – und weist nicht auf den Vorbehalt der Freiwilligkeit hin – können Arbeitnehmer*innen Weihnachtsgeld einfordern. Also an die Arbeitgeber, die hier mitlesen: Auf der sicheren Seite ist nur, wer der Zahlung immer einen kleinen “Beipackzettel” mit Hinweis auf die Freiwilligkeit beifügt.

2
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Früher war es üblich, dass Arbeitnehmer*innen ein volles Monatsgehalt zum Ende des Jahres ausgezahlt wurde (dieses sogenannte 13. oder – wenn es entsprechend hohes Urlaubsgeld gab – 14. Monatsgehalt gilt aber im Gegensatz zum Weihnachtsgeld als “Arbeitslohn” und wird nicht unter “sonstige Bezüge” geführt, was Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung hat). Mittlerweile bewegt sich die Zahlung aber meist unter einem vollen Gehalt. Die Höhe bestimmt die jeweilige Vereinbarung oder der Tarifvertrag. Ein Chef kann in Eigenregie auch unterschiedlich hohes Weihnachtsgeld zahlen, etwa nach Betriebszugehörigkeit.

3
Wie ist das mit den Steuern?

Wer schon mal Weihnachtsgeld bekommen hat, war sicher auf den ersten Blick überrascht. Und zwar positiv und negativ zugleich. Denn auf der einen Seite ist das Netto im jeweiligen Monat deutlich höher. Aber das Mehr auf dem Konto ist nicht so hoch, wie Viele es sich erhoffen. Warum? Weihnachtsgeld ist erstmal steuer- und sozialversicherungspflichtig. Da es sich um eine Sonderzahlung – und nicht um Arbeitslohn – handelt, wird die Steuerberechnung aber anders durchgeführt: Der Arbeitgeber berechnet den voraussichtlichen Arbeitslohn für das ganze Jahr – und daraus die Lohnsteuer für das Jahr. Dann macht er diese Rechnung nochmal, aber inklusive der Sonderzahlung Weihnachtsgeld. Die hier ermittelte Lohnsteuer für das Jahr ist höher als für den Jahreslohn ohne Weihnachtsgeld. Die Differenz aus den beiden Werten (Steuer mit Weihnachtsgeld minus Steuer ohne Weihnachtsgeld) wird dann als Steuer vom Weihnachtsgeld abgezogen. Mit dieser Methode wird sichergestellt, dass das Weihnachtsgeld nicht zu einer noch höheren steuerlichen Belastung führt. Die gleichen Regelungen gelten übrigens auch für das Urlaubsgeld.

Fassen wir zusammen: Weihnachtsgeld landet leider nicht auf jedem Konto und die Höhe variiert stark. Es wird als Sonderzahlung und über eine spezielle Berechnung versteuert. Ein Tipp zum Schluss: Wer Weihnachtsgeld bekommt und nicht pflichtveranlagt ist, sollte im kommenden Jahr auf Nummer sicher gehen und eine freiwillige Steuererklärung machen.

ein Artikel von
Sebastian Fiebrig
Sebastian Fiebrig ist mehrfach ausgezeichneter Blogger und Podcaster. Und vor allem auch Vater, der sich ständig fragt, ob er bei der Erziehung in Geld-Dingen alles richtig macht.