Von Bundesland zu Bundesland verschieden

So viel kostet ein Kita-Platz für dein Kind

von Melanie Steck

Katastrophe Kita-Platz! Kita-Plätze sind schwer zu finden und teuer. Wer einen Platz für das Kind gefunden hat, darf sich glücklich schätzen – und womöglich tief in die Tasche greifen. Zaster sagt dir, was ein Kita-Platz kostet.

Ist der Nachwuchs aus dem Gröbsten raus, stehen berufstätige Eltern vor einer neuen Herausforderung: Die passende Unterbringung für die Kids während der Arbeitszeit finden. Wie viele Gebühren für einen Kita-Platz fällig werden, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Doch wie viel kostet ein Kita-Platz für dein Kind nun ganz genau? ZASTER hat nachgeforscht.

Wenn ein Platz für das Kind gefunden ist, hast du die größte Hürde bereits geschafft. Je nach Kita kann es notwendig sein, dem Jugendamt Einkommensnachweise der Eltern vorzulegen. Daraus errechnet sich dann der Elternbeitrag für die Betreuung. Als Grundlage dient hierfür meist das Gesamt-Familienbruttoeinkommen des vergangenen Kalenderjahres. Achtung: Variiert das Einkommen, etwa aufgrund von Schichtzuschlägen oder Ähnlichen, solltest du unbedingt darauf achten, das auch anzugeben.

Das Bundesland ist ausschlaggebend

Wie viel du nun genau zahlen musst, hängt aber nicht nur vom Einkommen ab, sondern vor allem von dem Bundesland, in dem ihr wohnt und in dem ihr das Kind zur Kita schicken wollt. Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat im Dezember 2018 einen Report zur Gebührenberechnung der Kitas in verschiedenen deutschen Großstädten veröffentlicht, der aktuell gültig ist.

Das sind die Ergebnisse:

BAYERN

Das flächenmäßig größte Bundesland macht die Gebühren für die Kinderbetreuung in kommunalen Einrichtung nur dann günstiger, wenn das Brutto-Einkommen der Eltern unter 60.000 Euro liegt. Beträgt das Einkommen etwa 50.000 Euro, werden für eine 35-Stunden-Betreuung 231 Euro fällig. Geht das Einkommen weit über die 60.000 Euro-Grenze hinaus, wird es dementsprechend teurer. Verdienen die Eltern 90.000 Euro brutto, werden monatlich 328 Euro fällig. Seit April 2019 gibt es eine Regelung, die eine Bezuschussung von 100 Euro pro Monat und Kind für die Betreuung in einer privaten Einrichtung ermöglicht.

BADEN-WÜRTTEMBERG

Hier sind die Kita-Gebühren nicht einheitlich geregelt. Jede Kommune kann eigene Regeln erheben. Eltern in Heilbronn zum Beispiel zahlen für die Betreuung ihres Sprößlings nur bis zum dritten Lebensjahr, während Familien in Stuttgart weiterhin Beiträge entrichten müssen. Familien, die ein Jahresgehalt unter 70.000 Euro verdienen, können eine sogenannte Familien Card beantragen, die Gebühren reduziert. Eine Familie mit einem jährlichen Brutto-Einkommen von 50.000 Euro bezahlt mit der Karte dann für eine 30-Stunden-Betreuung in einer städtischen Einrichtung 144 Euro.

BERLIN

Seit August 2019 die Betreuung von Kita-Kindern in Berlin beitragsfrei. Eltern müssen nur noch eventuell anfallende Kosten für Verpflegung übernehmen.

BRANDENBURG

Auch in Brandenburg gibt es keine einheitliche Gebührenregelung für Kitas. Die Kommunen können die Betreuungskosten individuell gestalten. Nur alles haben alle Kids in Brandenburg gemeinsam: Das letzte Kita-Jahr ist für sie kostenlos.

BREMEN


Laut dem Info-Portal kita.de ist für alle Kinder, die zwischen drei und sechs Jahren alt sind, der Kita-Besuch in Bremen kostenlos. Eltern müssen gegebenenfalls nur noch für die Verpflegungskosten aufkommen.

HAMBURG

Fünf Stunden pro Tag hat in Hamburg jedes Kind Anspruch auf kostenlose Betreuung inklusive Mittagessens. Das Alter des Kindes ist dafür unerheblich. Für Eltern, die ihr Kind länger als fünf Stunden unterbringen möchten, sind die Betreuungskosten gestaffelt. Je nach Einkommenshöhe, Betreuungsumfang und Familiengröße ergeben sich unterschiedliche Beiträge. Bei einer 40-stündigen Betreuung pro Woche ergibt das für Eltern mit einem Einkommen von 50.000 Euro eine Beitrag von 123 Euro. Einziges nicht ausschlaggebendes Kriterium für die Errechnung der Beiträge: Das Alter des Kindes.

HESSEN


In Hessen ist die Kita-Betreuung für alle Kinder ab drei Jahren sechs Stunden täglich kostenfrei. Für alle anderen Regelungen können die jeweiligen Städten und Gemeinden individuelle Kosten festsetzen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN


Auch hier sind die Gebühren nicht einheitlich geregelt. Selbst innerhalb einer Kommune variieren die Kosten stark. In Schwerin etwa unterscheiden sich selbst innerhalb der Stadt die Gebühren stark. Einzige einheitliche Ausnahme: Der Elternbeitrag muss nur für ein Kind bezahlt werden. Alle weiteren Geschwisterkinder sind kostenfrei.

NIEDERSACHSEN


In Niedersachsen zahlen Eltern nur für die Betreuung für Kinder bis zu drei Jahren, die auch in Niedersachsen gestaffelt erhoben werden. Je nach Einkommen bezahlt eine Familie mal mehr, mal weniger Gebühren. Beispiel: Eine Familie in Hannover mit 30.000 Euro Brutto-Einkommen bezahlt für ein 18 Monate altes Kind keine Beiträge. Eltern mit 50.000 Euro Einkommen hingegen müssen 216 Euro für eine 35-Stunden-Betreuung bezahlen.

NORDRHEIN-WESTFALEN


Genau wie in Mecklenburg-Vorpommern ist hier nur eines einheitlich geregelt: Die Beitragsfreiheit für alle Kids im letzten Kita-Jahr. Davor sind die Gebühren von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

RHEINLAND-PFALZ


Hier dürfen alle Kinder ab dem zweiten Geburtstag kostenlos zur Kita gehen. Davor richtet sich die Gebühr nach dem Einkommen und der Kinderanzahl der Eltern.

SAARLAND

Auch im Saarland gibt es keine einheitliche Regelung. Oftmals ist das letzte Betreuungsjahr vergünstigt oder gebührenfrei. In der Hauptstadt Saarbrücken zum Beispiel gibt es keine Staffelung nach Einkommen. Familien mit einem geringen Einkommen können dennoch Zuschüsse beantragen. Die Gebühren werden aus dem Betreuungsumfang und dem Alter des zu betreuenden Kindes errechnet.

SACHSEN

Auch in Sachsen gibt es keine einheitlichen Kita-Gebühren. Familien mit vielen Kindern oder Alleinerziehende zahlen in Sachsen aber reduzierte Beiträge. In Leipzig bezahlen Familien, die eine 35-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, 164,22 Euro. Das Einkommen der Eltern spielt für die Gebührenrechnung in Leipzig keine Rolle. Die Kosten werden anhand des Betreuungsumfangs und dem Alter des Kindes berechnet.

SACHSEN-ANHALT


In Sachsen-Anhalt müssen nur für das älteste Kind Gebühren bezahlt werden, alle Geschwisterkinder sind kostenfrei. In Magdeburg werden zum Beispiel für eine 35-Stunden-Betreuung 169 Euro fällig. Auch hier werden die Kosten nicht nach dem Einkommen der Eltern berechnet. Familien mit einem geringen Einkommen können einen Gebührenerlass beantragen.

THÜRINGEN


Auch in Thüringen ist das letzte Betreuungsjahr für alle Kinder kostenlos. Davor sind die Beiträge, wie in anderen Kommunen auch, nach Einkommen gestaffelt. Das gilt allerdings nur für Eltern, die ihre Einkommensnachweise einreichen. Geschieht das nicht, beträgt die Pauschale für die Betreuung eines Kindes unter zwei Jahren immer 400 Euro.

image_print
ein Artikel von
Melanie Steck