Egal, ob Sie Kids beim Sport betreuen, sich um Tiere kümmern oder Menschen in Not helfen – wenn Ihre Tätigkeit einen „pädagogischen Gehalt“ aufweist und unter einem Jahresfreibetrag von 2400 Euro liegt, brauchen Sie auf das damit verdiente Geld keine Steuern zu zahlen. Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten sind darüber hinaus sozialversicherungsfrei.
Einziger Knackpunkt: Aufwendungen, die Sie aus eigener Kasse bezahlen, können nicht immer steuerlich geltend gemacht werden. Übersteigen sie den Freibetrag, können Sie steuerlich abgezogen werden, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.