© Pixabay
Steuertipp

So können auch Rentner ihr Arbeitszimmer absetzen

von Hannes Lustermann

Nicht wenige arbeiten auch nach dem Eintritt in den Ruhestand noch weiter – beispielsweise als Schriftsteller, Redner oder Berater. Wer mit einer solchen selbstständigen Tätigkeit etwas dazuverdient, kann die Kosten des Arbeitszimmers in Teilen oder zur Gänze vom Gewinn abziehen und somit weniger Steuern bezahlen.

Steht das häusliche Arbeitszimmer im Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Beschäftigung, können die Kosten vollumfänglich und ohne Beschränkung steuerlich abgesetzt werden. Steht für die Tätigkeit auch ein anderer Arbeitsplatz, etwa beim Auftraggeber, zur Verfügung, ist der Abzug auf 1250 Euro im Jahr begrenzt, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt.

ein Artikel von
Hannes Lustermann