Gebraucht statt neu

Lohnt sich generalüberholte Ware?

von Nils Matthiesen

„So gut wie neu“ aber viel Geld gespart? Das versprechen sogenannte refurbished-Produkte. Doch gibt es auch einen Haken?

Was in der Modewelt der Outlet-Store oder Werksverkauf ist, ist in der Hardware-Branche der Händler die „Refurbished-Ware“. Zu Deutsch bedeutet „refurbished“ etwa „generalüberholt“ oder „aufgearbeitet“. Es handelt sich dabei um Rückläufer aus Garantiefällen, Geräten von Kunden, die vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, oder etwas ältere Gebraucht-Modelle aus Leasing-Verträgen, die im Idealfall deutlich günstiger als Neuware sind. Die Geräte sind in der Regel komplett runderneuert, also technisch gewartet, auf Funktionsfähigkeit geprüft und professionell gereinigt. Im Endeffekt sind sie von brandneuen Geräten kaum zu unterscheiden.

Allerdings handelt es sich bei „refurbished“ oder „generalüberholt“ nicht um geschützte Begriffe. Das bedeutet: Was die Händler darunter verstehen, ist höchst unterschiedlich. Einige bereiten sie in der Tat so gut auf, dass die Geräte von Neuware nicht zu unterscheiden sind, andere wischen lediglich mit dem Lappen drüber. Es lohnt sich zudem, die Produktbeschreibung zu studieren. Denn in einigen Fällen fehlen Zubehörteile oder die Originalverpackung.

Die Refurbished-Abteilung von Apple

Die generalüberholten Produkte von der offiziellen Apple-Website sind zum Beispiel in der Regel top. Aus diesem Grund greift sogar dieselbe einjährige Garantie wie für Neuware. Gerade beim Kauf von Notebooks ist zudem interessant, dass Apple bei Refurbished-Ware Verschleißteile wie Akkus in der Regel gegen Neuware austauscht. Der Kunde erhält zudem eine ausgewiesene Rechnung samt Mehrwertsteuer und den kompletten Lieferumfang des Original-Produkts. Dazu ist der Kauf genau wie bei anderer Refurbished-Ware risikofrei: Da es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt, hat der Käufer 14 Tage Zeit, die Ware ausgiebig zu testen und bei Nichtgefallen zurückzugeben. Wichtig aber: Manchmal weisen diese Sonderangebote kleine Schönheitsfehler auf, etwa Kratzer. Deshalb ist es wichtig, den Angebotstext gründlich zu lesen und im Zweifelsfall nachzufragen – das erspart späteren Ärger und eventuell das lästige Zurückschicken. Bei den Preisen musst du ebenfalls genau hinschauen. Es kann vorkommen, dass die Differenz zur Neuware äußerst mickrig ausfällt. Mindestens 10 Prozent sollten die generalüberholten Macs billiger sein, sonst lohnt der Kauf nicht. Das Gleiche gilt für die angebotenen iPads, iPods, Apple-TVs, Home Pods und Macs, die es im Apple-Shop oft in mehreren Varianten gibt. iPhones sind dagegen so gut wie nie im Angebot.

Bei Amazon mit „Gebrauchtware“ sparen

Seit einiger Zeit bietet auch Amazon Refurbished-Ware an. Produkte aus der Kategorie „Amazon Renewed“ werden laut Amazon von qualifizierten Fabrikanten getestet sowie geprüft und sollen optisch einwandfrei sein. Amazon erlaubt auch anderen Händlern die Generalüberholung und kennzeichnet diese Produkte in der Trefferliste mit „zertifiziert und generalüberholt“. Die Hürden für die Zertifizierung sind allerdings nicht besonders hoch. Wie sorgfältig die Verkäufer beim Aufpolieren tatsächlich vorgehen, lässt sich von Amazon kaum kontrollieren. Bei der Einschätzung helfen lediglich Kunden-Rezensionen.

Darüber hinaus lohnt es sich bei Amazon – vor allem bei technischen Geräten und Büchern –, einen Blick auf die „gebrauchten“ Angebote zu werfen. Oft lassen sich hier um die 20 bis 30 Prozent mit Artikeln sparen, die nur minimale Schönheitsfehler aufweisen (meist Rückläufer). In der Regel sind diese „Warehouse-Deals“ im „guten“ oder „sehr guten“ Zustand kaum von Neuware zu unterscheiden – volles Rückgaberecht und Garantie sind ebenso dabei. Du findest diese Angebote, indem du auf einer Produktseite rechts unter dem Kasten „Andere Verkäufer bei Amazon“ auf XX Angebote ab XX Euro klickst.

Refurbished-Vorteile auf einen Blick

  • Zum Teil deutlich günstiger als Neuware (Preise auf jeden Fall vergleichen!)
  • 14-tägiges Rückgaberecht – wie bei Neuware
  • bei Nichtgefallen einfach zurückschicken.
  • Mindestens ein Jahr gesetzliche Gewährleistung auf Schäden
ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.