Recht auf Untervermietung
Gute Neuigkeiten für Mieter und Mieterinnen: Wer Teile seiner Wohnung untervermieten möchte, um damit seine Mietkosten zu verringern, darf das grundsätzlich. Das sei als berechtigtes Interesse zu werten und damit zulässig, so der Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Es sei außerdem nicht relevant, ob der Mieter die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutze, so der Senat. (Manager Magazin)
Milder Winter in Deutschland?
Der Winter in Deutschland könnte dieses Jahr (2023) vergleichsweise warm ausfallen, wie Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) nahelegen. Der Beginn des meteorologischen Winters am 1. Dezember könnte eher mild ausfallen, während zum Ende der Wintersaison am 29. Februar die Möglichkeit für Kaltlufteinbrüche steige, so der DWD. Die Wetterexperten betonen, es handle sich um Klimaprognosen und nicht um spezifische Wetterprognosen. Einzelne Tage oder Wochen können im Winter daher auch anders ausfallen. Mehr dazu hier. (Spiegel Online)
Recht auf Reparatur
Gute Neuigkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher: In der europäischen Union sollen diese defekte Geräte wie Kühlschränke und Mobiltelefone künftig einfacher reparieren lassen können. Die Abgeordneten im Europaparlament stimmten am Dienstag (21.11.2023) in Straßburg mit großer Mehrheit für das Recht auf Reparatur. Das Gesetz soll unabhängige Werkstätten stärken und den Zugang zu Ersatzteilen erleichtern. Geht ein Gerät innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Garantie kaputt, soll eine Reparatur künftig Standard sein. Nur in Ausnahmefällen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ein neues Gerät als Ersatz bekommen. Für reparierte Geräte soll die Garantie um ein Jahr verlängert werden. Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten die Menschen in der Europäischen Union jährlich insgesamt rund zwölf Milliarden Euro sparen, wenn sie ihre Geräte anstelle eines Neukaufs reparieren. (Der Tagesspiegel)