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ÜBERVERSICHERT?!

Private Zusatzversicherung: Alles was du wissen musst

von Pauline Brinkmann

Immer mehr Menschen entscheiden sich angesichts steigender Versicherungsbeiträge der Privatversicherungen für die gesetzliche Alternative. Dennoch möchten sich einige rückversichern und schließen zusätzlich eine sogenannte Zusatzversicherung ab. Diese Versicherung garantiert dem Versicherungsnehmer für den Falle eines Krankenhauaufenthaltes eine dem Privatpatienten gleichstehende Behandlung.

Menschen entscheiden sich für diese besondere Behandlung im Krankenhaus aus den verschiedensten Gründen, sei es der Wunsch nach einer Behandlung durch den Chefarzt oder dem Wunsch nach mehr Privatsphäre im Einzelzimmer. Im Jahr 2021 hatten laut des Verbandes der privaten Krankenversicherer (PKV) mehr als sechs Millionen gesetzlich Versicherte einen solchen Vertrag abgeschlossen. 

Doch wie viel kostet so eine Versicherung?

Umsonst gibt es diese zusätzliche Versicherung natürlich nicht. Durchschnittlich kann man hier mit circa 50 Euro im Monat rechnen, das wären dann 600 Euro im Jahr. Doch auch hier gibt es unterschiedlichste Angebote und ausschlaggebende Faktoren, die die Versicherung entweder teurer oder günstiger werden lassen, wie: Alter, Vorerkrankungen, risikoreicher Lebensstil….

Feststeht: Die Pandemie hat laut den Versicherern Allianz, Generali und Debeka noch mehr Menschen zum Abschluss einer solchen Versicherung bewogen.

Die vergangenen zwei Jahre waren für die Versicherer, anders als viele vermuten würden also eine sehr glorreiche Zeit. Grund dafür ist, dass größere Operationen verschoben wurden, um eine Infektionsgefahr zu vermeiden oder wichtige Intensivplätze für etwaige Corona Patienten freizuhalten. Dadurch haben sich die Ausgaben der Versicherer erheblich reduziert, während die Zahl der Einzahler wuchs. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen nahm um ganze 2,5 Millionen (!) Patienten ab, zugleich sank die Zahl der Operationen um 690.000 Patienten, sprich elf Prozent. Hier sind die ungefähr 180.000 Corona Patienten bereits miteinkalkuliert.

Welche Formen der Zusatzversicherung gibt es?

Es gilt zu beachten, dass es in der Regel zwei verschiedene Formen einer solchen Versicherung gibt. Zum einen wäre da die Variante, welche abseits der Zusatzkosten für eine Behandlung im Krankenhaus, parallel noch Rückstellungen fürs Alter bildet. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass die Versicherung auch in höherem Alter und während der Rente halbwegs bezahlbar bleiben sollte. Diese Variante empfiehlt sich vor allem wenn man sich langfristig zusatzversichern möchte.

Andererseits gibt es jene Variante, die auf eine Rückstellung verzichtet und regelmäßig ihre Beiträge anhebt. Diese Form der Versicherung ist in zwei Fällen besonders lohnend. Zum einen, wenn man nur für einen gewissen Zeitraum eine solche Versicherung wünscht, wie beispielsweise während der Schwangerschaft oder wenn man bereits jetzt weiß, dass man eine solche Versicherung später nicht mehr braucht, weil man sich zum Beispiel im Anschluss des Studiums aus beruflichen Gründen privat versichern wird.

Lohnt sich eine solche Zusatzversicherung für alle?

Vor Abschluss einer solchen Versicherung solltest du dich fragen, ob sich diese Form der Versicherung für dich persönlich lohnt. Geht es dir nur um das Einzelzimmer, so solltest du wissen, dass man in Deutschland jederzeit für durchschnittlich 111 Euro pro Nacht ein Einzelzimmer, sofern es verfügbar ist, hinzubuchen kann. Bei einem Doppelzimmer würde dich dies 50 Euro kosten.

Hier handelt es sich selbstverständlich um eine Abwägungsfrage und es kommt hier vor allem auf deine gesundheitliche Vorgeschichte an. Sprich: Wenn du bereits jetzt weißt, dass du auf Grund ärztlicher Untersuchungen oder Ähnlichem mindestens ein bis zwei Wochen im Jahr in einem Krankenhaus sein wirst, so kann sich eine solche Versicherung für dich besonders lohnen.

Doch nicht nur das ruhigere Zimmer kann einen Grund für die Zusatzversicherung darstellen, sondern ebenso die freie Arztwahl. Der Vorteil ist hier einerseits die Behandlung durch den Chefarzt oder einen anderen Spezialisten und andererseits die freie Krankenhauswahl, die zum Hintergrund der Krankengeschichte passt. Hier kann man sich also bereits vor der Operation einen Experten suchen in dessen Hände man die eigene Gesundheit geben möchte.

Welche Abrechnungsfragen sollte ich kennen?

Vor allem bei einer Krankenhaus-Zusatzversicherung gibt es einige wichtige Abrechnungsthemen, über die du im Vorfeld deines Vertragsabschlusses Bescheid wissen solltest.

In der Regel werden kosmetische Operationen auch von privaten Zusatzversicherern nicht bezahlt. Der Grund dafür: Sie sind aus Sicht der Versicherer medizinisch nicht notwendig. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen wie beispielsweise nach „entstellenden“ Operationen durch eine vorangegangene Erkrankung. Manche private Zusatzversicherung haben trotzdem einige kosmetische Leistungen in ihrem Angebotsportfolio, auch hier gilt: Erkunde dich im Vorfeld.

Wie ist die Versicherungslage bei sogenannten ambulanten Operationen? Immer häufiger werden wichtige Eingriffe auch ambulant durchgeführt, dies ist durch neue Technik und moderne Behandlungsmethoden möglich geworden. Doch nicht alle privaten Zusatzversicherer zahlen an dieser Stelle, also: Augen auf bei der Versicherungswahl. 

Was steht dir zu, wenn du trotz privater Zusatzversicherung nicht das gewünschte Einzelzimmer und die Behandlung durch die oder den Spezialisten erhältst? Hier ist die Gesetzeslage in der Regel klar: Du hast Anspruch auf finanziellen Ersatz. Wichtig ist nur, dass du dich zeitnah darum kümmerst.

Hast du Anspruch auf die Behandlung durch den Chef oder einen Experten so solltest du darauf achten, ob die wesentlichen Behandlungsschritte auch von ebene jener Person durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel Visiten, die Aufnahme-, sowie die Entlassungsuntersuchungen… Ist dies nicht der Fall, so steht dir je nach Situation gegebenenfalls ebenso ein Ersatzanspruch zu.

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ein Artikel von
Pauline Brinkmann
Pauline studiert in Potsdam und Lausanne Rechtswissenschaften. Ihr besonderes Interesse gilt jedoch nicht Mietverträgen, sondern politischen und gesellschaftlichen Prozessen.