Nachlass lieber regeln

6 populäre Irrtümer rund ums Erben

von Nils Matthiesen

Ein Testament ist überflüssig – einer der größten Irrtümer rund ums Erben. Aber bei weitem nicht der einzige. ZASTER klärt auf.

Nur eines ist sicher, der Tod. Experten schätzen trotzdem, dass gerade einmal 20 Prozent aller Bundesbürger ihren Nachlass per Testament regeln. Das ist schlecht, denn die Annahme, dass die gesetzliche Erbfolge alles in die richtigen Bahnen lenkt, erweist sich immer wieder als fataler Irrtum. Das ist aber bei weitem nicht die einzige Fehleinschätzung rund ums Erben.

1
Deine Ehepartner bekommt alles

Das ist nicht immer so. Dein Ehepartner erbt nur dann alles, wenn du ihn in deinem Testament zum Alleinerben gemacht hast. Falls nicht, ist er nur einer von vielen. Denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Demnach genießen Ehe- und eingetragene Lebenspartner zwar ein spezielles gesetzliches Erbrecht, überdies erben aber auch Kinder, Enkel oder Urenkel. Sprich: Der Partner bekommt eine Hälfte, die Kinder die andere. Gibt es keine Kinder, kommen als Erben sogar die eigenen Eltern oder Geschwister in Betracht.

2
Geschiedene Ex-Partner gehen leer aus

Nicht unbedingt. Mit einer Scheidung endet zwar das gesetzliche Erbrecht des Ehepartners. Trotzdem kann dein Ex-Partner über Umwege Zugriff auf den Nachlass bekommen oder sogar erben, wenn du nicht in deinem Testament dafür sorgst.

3
Langjährige Lebenspartner erben ebenfalls

Das ist nicht der Fall. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch betrachtet Unverheiratete genau wie Fremde. Bedeutet: Ohne Testament gehen Lebensgefährten selbst nach jahrelangen Beziehungen komplett leer aus.

4
Ein Testament muss vom Notar beglaubigt werden

Das kann zwar nicht schaden, ist aber nicht nötig. Du kannst dein Testament selbst schreiben. Damit es wirksam ist, musst du allerdings einige Grundregeln beachten. Du musst es zum Beispiel handschriftlich verfassen und unterzeichnen. Nur so lässt sich die Echtheit des Testaments überprüfen. Deine Unterschrift unter einen ausgedruckten Text zu setzen, reicht nicht. Umfasst das Testament mehrere Seiten, solltest du es zudem auf jeder Seite rechts unten mit Vor- und Nachnamen unterzeichnen. Wichtig ist zudem, wann und an welchem Ort du deinen letzten Willen niedergeschrieben hast. Tipp: Testament-Vorlagen gibt es gratis online, zum Beispiel hier.

5
Du kannst deine Kinder enterben

Falsch. Selbst, wenn dir deine Kinder das Leben zur Hölle gemacht haben, bringt es nichts, sie zu „enterben“. Du kannst zwar einen entsprechenden Passus in dein Testament setzen, das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die so Enterbten komplett leer ausgehen. Das verhindert oft genug der Anspruch auf den Pflichtteil, der – abhängig von der Familienkonstellation – Ehepartnern, Kindern, Enkeln oder Urenkeln sowie den Eltern des Verstorbenen zusteht. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

6
Um Steuern zu sparen, besser vorab alles verschenken

Das ist wirklich nur dann nötig, wenn Du besonders reich bist oder teure Immobilien besitzt. Denn die steuerlichen Freibeträge sind in Deutschland sehr großzügig. Steuern fallen erst dann an, wenn diese ausgeschöpft sind. Eheleute genießen zum Beispiel einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro, für Kinder beträgt er 400.000 Euro.

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.