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STEUER 2022

Neues Jahr, weniger Steuern

von Stefan Heine

Wir schreiben 2022 auf dem Papier, doch ist das kein Grund 2021 abzuhaken. Schließlich ist es sehr wahrscheinlich, dass deine Steuererklärung für 2021 noch aussteht. Bis zur Abgabefrist (aktuell noch der 31.07.2022) kannst du sie einreichen. Happy new year: Im Vergleich zum Vorjahr, also zur Steuererklärung für 2020, gibt es ein paar Dinge, auf die sich jede:r freuen kann! Was genau, erklären wir in diesem Beitrag.

 

Die gute Nachricht zuerst: Auch wenn du 2021 genau die gleiche Summe verdient hast, wie das Jahr zuvor, wird bei der Steuererklärung 2021 mehr für dich übrig bleiben. Die geringere Steuerlast für alle ist darin begründet, dass es einen höheren Grundfreibetrag gibt, der auf 9.744 Euro ansteigt. Sprich: Du zahlst keine Steuern bis zu diesem Betrag.

Es gibt aber auch zusätzlich Anlass zur Freude für bestimmte Personengruppen, denn verschiedene Pauschalen fallen 2021 höher aus, als noch in der letzten Steuererklärung.

Vor allem betrifft das:Pendler:innen, die regelmäßig Pendelstrecken über 21 Kilometer fahren: Ihr könnt ab der Steuererklärung für 2021 eine höhere Kilometerpauschale ansetzen. Ab dem 21. Kilometer wird die Pauschale von 0,30 auf 0,35 Euro angehoben. Ein Beispiel: wer 25 Kilometer zur Arbeit fährt, kann statt bisher 7,50 Euro nun 7,75 Euro pro Bürotag absetzen. Vermutlich dürfte sich die Vorfreude auf diese Pauschalerhöhung allerdings dadurch dämpfen, dass es für die meisten 2021 immer noch verhältnismäßig viele Homeoffice-Tage gab – und es somit zu weniger Arbeitstagen im Büro kam. Natürlich traf die Homeoffice-Pflicht 2021 aber nicht alle Berufsgruppen.

Auch Eltern könne sich freuen: Das Kindergeld ist 2021 gestiegen. Für deine Steuererklärung bedeutet das, dass es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro Kindergeld  im Monat gibt. Für das dritte Kind weitere 225 Euro und ab dem vierten 250 Euro im Monat. Zugleich erhöht sich der Kinderfreibetrag: Der liegt nun bei 8.388 Euro. Außerdem gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, nämlich 4.008 Euro für das erste Kind und jeweils 240 Euro mehr für jedes weitere Kind.

Übungsleiter:innen und Ehrenamtler:innen haben auch einen Grund zur Freude, denn der Staat fördert gesellschaftliches Engagement mit der Übungsleiterpauschale. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wurde von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht. Die steuerfreie Pauschale für Ehrenamtler:innen steigt zudem von 720 auf 840 Euro. Mit der Anhebung der Übungsleiterpauschale haben nicht nur Übungsleiter:innen, Erzieher:innen oder Betreuer:innen steuerliche Vorteile, sondern auch diejenigen, die sich der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen annehmen.

Der Ehrenamtsfreibetrag wird nur einmal erstattet, es ist dabei also egal, wie vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten du nachgehst. Anspruch auf den Ehrenamtsfreibetrag hat man nach Einkommenssteuergesetz dann, wenn man bei einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, die einem ideellen oder kirchlichen Zweck dient, tätig ist – also beispielsweise in Altenheimen, Kirchengemeinden oder Sportvereinen. Ausgeschlossen sind aber wirtschaftliche Leistungen, beispielsweise der Verkauf von Kaffee und Kuchen bei einer Sportveranstaltung. Genauer geregelt werden die Bereiche in der „Abgabenordnung”. Übrigens: Weitere Aufwendungen, die dir im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, kannst du unter anderem als Werbungskosten absetzen.

Menschen mit Behinderungen: Auch die sogenannten Behindertenpauschbeträge wurde 2021 verdoppelt. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einem Grad der Behinderung von 50 die Pauschale von 570 auf 1.140 Euro steigt.

Wie immer gilt auch dieses Jahr für die Steuererklärung: Es lohnt sich, bei den Anpassungen up to date zu sein. Und dich zeitig um deine Steuererklärung zu kümmern. 

ein Artikel von
Stefan Heine
Stefan Heine

Stefan Heine ist gelernter Fachanwalt für Steuerrecht und CEO bei smartsteuer. Er will den Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Gemeinsam mit seinen Kolleg*innen digitalisiert er dazu den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung.