Der Vorschlag des neuen Mindestbetrags wird von einer Kommission unterbreitet, die aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Wissenschaft besteht. Generell orientiert sich ihre Empfehlung an der Entwicklung der Tariflöhne, wie auch die Prognose des statistischen Bundesamts. Der neue Vorschlag soll den Mindestschutz der Arbeitnehmer, sowie faire Wettbewerbsbedingungen garantieren und zugleich keine Stellen gefährden – ein schwieriges Unterfangen, dessen Ausgang mit Spannung erwartet wird, wie in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zu lesen ist.
Mindestlohn