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Die Regeln für Weihnachten und Silvester 2020
Die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns und erstellten Regeln für die Festtage rund um Weihnachten und Silvester, an denen die Kontaktbeschränkungen gelockert werden sollen. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar dürfen sich Personengruppen (auch haushaltsfremd) von bis zu zehn Personen zusammenfinden. In dieser Regelung werden Kinder bis 14 Jahren explizit ausgenommen, sodass die maximale Personenanzahl an den Festtagen auch höher ausfallen kann.
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Digitalradio wird Pflicht in Neuwagen
Ab dem 21. Dezember müssen alle Neufahrzeuge mit Digitalradios im DAB+-Standard ausgerüstet sein. DAB+ ermöglicht das Hören von etwa 260 Radiostationen.
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Maklerkosten auch für Verkäufer
Bei der Wohnungssuche oder Hauskauf können Makler viele Nerven ersparen. Bei der Kostenabwicklung bei der Maklerprovision galt bislang die Regel: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Ab dem 23. Dezember werden die Maklerprovisionen geteilt, sodass sich auch der Verkäufer mit der Hälfte der Summe beteiligen muss.
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Alte Öfen müssen ausgetauscht werden
Im Dezember sollte der heimische Ofen überprüft werden, denn alle Besitzer der Heizgeräte, die vor 1995 errichtet wurden, müssen unter Umständen modernisiert oder ausgetauscht werden Laut Bundes-Immissionsschutzverordnung, die ab Dezember in Kraft tritt, überschritten nämlich viele alte Kamin- und Kachelöfen den festgelegten Schadstoffwert. Der maximal erlaubte Feinstaubwert bemisst sich auf 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas.
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Mehr Fernzüge
Mitte Dezember ändert die Deutsche Bahn ihren Fahrplan und erhöht dabei ihr Sitzplatzangebot im Fernverkehr um 13.000 auf nun 213.000 Plätze. Von dem höheren Platzangebot sollen vor allem Passagiere auf den stark frequentierten Strecken zwischen Hamburg und Berlin, sowie der ICE-Strecke zwischen Bonn und Berlin und der Strecke zwischen München und Zürich profitieren.
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Neues Gesetz für Wohnungseigentümer
Zum Start in den letzten Monat des Kalenderjahres müssen sich Wohnungseigentümer auf eine Neuerung einstellen. Ab dem 01. Dezember tritt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEBoG) in Kraft. Das alte Gesetz datierte noch aus dem Jahre 1951 und galt nicht mehr als zeitgemäß. Wohneigentümer haben nun vor allem im Bereich Elektromobilität mehr Freiheiten, sodass die Errichtung von Lademöglichkeiten für E-Autos oder Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit oder Einbruchschutz leichter umgesetzt werden können.