MITTAGSBRIEFING

Netflix unter Beschuss, Kaufland verschwindet aus Australien, Trivago muss Geldstrafe zahlen

von Moritz Weinstock

Du willst wissen, was heute so los ist? Wir haben die wichtigsten Infos für dich zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

+++ Netflix bekommt mehr Konkurrenz +++

Mit Serien wie „House of Cards“ hat Netflix das Unterhaltungsprogramm für Zuhause revolutioniert. Seitdem ist der Streaming-Anbieter zum unangefochtenen Platzhirsch herangewachsen. Doch obwohl Netflix allein im Schlussquartal des letzten Jahres einen Überschuss von 587 Millionen Dollar erzielte, sehen die Zukunftsaussichten nicht ganz so rosig aus.

Zwar gibt das Unternehmen „mit seinen Inhalten auch heute noch oft genug den Takt vor. Vergangene Woche erst erhielten 24 Netflix-Produktionen Oscar-Nominierungen“, wie n-tv schreibt. Doch die Konkurrenz holt auf. Immer mehr Streaming-Anbieter preschen auf den Markt (Disney+, Apple+, Viacom, Comcast etc.) und unterbieten Netflix im Preis zum Teil erheblich.

+++ Kaufland beendet sein Australien-Experiment +++

Die Lidl-Tochter Kaufland hatte großes in Down Under vor. Nun „zieht sich der Großflächen-Discounter auf seine Kernmärkte in Europa zurück“, schreibt das Handelsblatt. Fünf Standorte für Filialen waren bereits bestätigt, neun weitere waren in Planung. Insgesamt hatte Kaufland Start-Investitionen von 300 Millionen Euro eingeplant, „von denen ein großer Teil jetzt verloren sein dürfte“, so die Zeitung weiter.

Wie es mit den bisher rund 200 Angestellten weitergeht, ist derzeit noch unklar. Klar ist hingegen, dass der Rückzug dem Konkurrenten Aldi gefallen dürfte. Der Deutsche Discounter ist bereits seit 2001 in Australien vertreten und hat mit seinen 500 Filialen „8,6 Prozent des Marktanteils in Australien erobert.“

+++ Falsche Hotel-Rankings: Trivago muss Geldstrafe zahle+++

Und eine weitere Meldung aus Australien. Wie die dortige Wettbewerbs- und Verbraucherschutz-Kommission ACCC feststellte, hat die Hotel-Suchmaschine Trivago hohe Provisionen von Unternehmen eingestrichen, die sich damit im Ranking weiter oben platzieren konnten. Laut Gründerszene „würden Angebote ausgeblendet, die eine bestimmte Umsatzschwelle für den Suchmaschinenbetreiber nicht erreichten“. Darin wiederum sieht der Bundesrichter Mark Moshinsky einen Verstoß gegen das Verbraucherschutzgesetz, weswegen dem Düsseldorfer Unternehmen nun eine Geldstrafe in bisher unbekannter Höhe droht.

ein Artikel von
Moritz Weinstock
Moritz hat Kommunikationswissenschaften in Wien studiert und seine Leidenschaft fürs Schreiben mit nach Berlin gebracht. Nach lehrreichen Jahren als Redakteur bei einem Motorradmagazin, ist er nun als Channel-Editor für ZASTER tätig. Sein Zugang zur Wirtschaftswelt: er lebt auf zehn Quadratmetern und spart, was das Zeug hält.