Zaster: Welche Art von Zuwendungen sind steuerpflichtig?
Saur: Für die Einkommenssteuer ist jegliche Zuwendung, die sie erhalten, eine Einnahme. Sachleistungen werden entsprechend ihres gängigen Marktwerts als sogenannter geldwerter Vorteil angesehen.
Nehmen wir einmal an, Sie sind ein Influencer mit Hunderttausend Followern, der einen Kanal rund um Videospiele bespielt. Nun bekommen sie vom einem Hersteller Spielmaterial im Wert von insgesamt 1000 Euro gestellt. Zudem werden Sie zur Kölner Spielemesse Gamescom eingeladen, Kost und Logis inklusive – für Eintritt, Fahrt, Übernachtung, sowie das Essen und die Getränke am Buffet im Backstage-Bereich nochmals 500 Euro. All diese Leistungen gelten, wie bereits gesagt, als Einnahmen. Um diese zu bewerten, wird geschaut, was Sie das als Privatperson gekostet hätte.
Da es für sie schwer ist, die Kosten richtig einzuschätzen, fragen Sie am besten direkt beim Unternehmen nach, denn diese müssen darüber ohnehin Buch führen. Sofern das Unternehmen Sie in einer schriftlichen Antwort darauf verweist, dass es diese Leistungen schon wie in der ersten Frage erläutert, pauschal versteuert hat, brauchen Sie sich ihrerseits keine Gedanken mehr darüber zu machen: Sie können sich entspannt zurücklehnen, denn das Unternehmen hat ja in diesem Fall bereits bezahlt. Das gilt für alle Sach- und Dienstleistungen, ausgenommen sind lediglich Honorare.
An zweiter Stelle ist noch zu klären, ob Sie die Produkte nur in Ihrer Tätigkeit als Influencer nutzen, oder ob Sie die Sachleistungen in den Privatbereich überführen. Das können Sie sich so vorstellen:
- wenn Sie eine Schachtel Kekse erhalten und diese als Teil ihres Auftritts auf Youtube essen, verbleiben die Kekse in ihrer beruflichen Sphäre.
- wenn sie stattdessen ein Parfüm erhalten, es einmal in einer Instagram-Story versprühen und im Anschluss darüber hinaus weiter nutzen, haben Sie es in die private Sphäre überführt.
Strenggenommen, möchte das Finanzamt von Ihnen im zweiten Fall Einkommenssteuer von Ihnen, sofern Sie den Freibetrag insgesamt überschreiten.