MITTAGSBRIEFING

Mobilfunk: Recht auf Widerspruch, Schulschließungen: Schüler verdienen später weniger, Weitere Lockerungen geplant: Bundesliga ab kommende Woche?

von Moritz Weinstock

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Mobilfunk: Recht auf Widerspruch bei Preiserhöhungen

Es ist unerheblich, wie hoch die Preiserhöhungen eines Mobilfunkanbieters ausfallen, es darf widersprochen werden. Das urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt in Bezug auf einen Passus aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters Drillisch Online. (Süddeutsche).

Darin hieß es, dass ein Einspruch erst dann erlaubt wäre, wenn die Preiserhöhung „wesentlich“ mehr als fünf Prozent betrage. Mit dem Urteil gibt das Gericht nun einem klagenden Kunden Recht, allerdings muss die Entscheidung erst noch vom Bundesgerichtshof geprüft werden.

Schulschließungen: Schüler verdienen später weniger

Schüler, die aktuell von den Schulschließungen betroffen sind, werden später drei Prozent weniger verdienen. Zu diesem Ergebnis kommt das Ifo-Zentrum für Bildungsökonomik in München.

Laut dem Leiter des Zentrums, Ludger Wößmann, würden entstandene Lücken nicht mehr gefüllt, unterbliebene Kompetenzen nicht mehr nachgeholt werden. Die sei empirisch belegbar, wie beispielsweise Lehrerstreiks in Belgien in der Vergangenheit zeigten, oder Kurzschuljahre, die Mitte der 60er Jahre in weiten Teilen Deutschlands eingeführt wurden, um den Schuljahresbeginn in den Bundesländern anzugleichen.

Weiter heißt es (Welt): „Jedes Schuljahr an zusätzlichem Lernen erhöht das Lebenseinkommen im Durchschnitt um rund zehn Prozent.“ Demnach würde mit dem derzeitigen Ausfall von rund einem Drittel des Schuljahres einer Verminderung des Lebenseinkommens von etwa drei Prozent einhergehen. Zehntausende Euro pro Kopf weniger seien durchaus plausibel.

Weitere Lockerungen geplant – Bundesliga ab kommende Woche?

Geisterspiele in der Bundesliga könnten bald Realität werden. Die DFL plant jedenfalls eine Weiterführung der Saison ab dem 15. Mai. 2020. Damit würde auch die aktuelle 800-Quadratmeter-Regelung fallen, die es Geschäften bis maximal dieser Ladengröße erlaubt, den Betrieb wieder aufzunehmen.

Noch ist allerdings unklar, ob es wirklich dazu kommen wird. Bund und Länder beraten am Mittwoch über weitere Öffnungen nach dem Corona-Lockdown. Laut der Nachrichtenagentur Reuters könnten bald auch größere Geschäfte wieder öffnen.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen ab dem 09. Mai erste Gaststätten „von 6 bis 21 Uhr unter strikten Hygieneauflagen und mit maximal sechs Erwachsenen je Tisch für Einheimische öffnen dürfen“ (Tagesspiegel). Später im Monat sollen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen folgen.

Während die Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ähnlich aktiv Richtung Öffnungen preschen, geben sich Bayern und Hamburg beispielsweise noch vorsichtig. In beiden Ländern werden heute zunächst noch Beschlüsse aus der vergangenen Woche diskutiert, bei denen es um die Öffnung von Spielplätzen, Museen, Kirchen und Moscheen geht.

In Berlin wird unterdessen ein Hilfsprogramm für Kultureinrichtungen im Senat besprochen, wonach der angeschlagene Branche mit 30 Millionen Euro unter die Arme gegriffen werden soll.

ein Artikel von
Moritz Weinstock
Moritz hat Kommunikationswissenschaften in Wien studiert und seine Leidenschaft fürs Schreiben mit nach Berlin gebracht. Nach lehrreichen Jahren als Redakteur bei einem Motorradmagazin, ist er nun als Channel-Editor für ZASTER tätig. Sein Zugang zur Wirtschaftswelt: er lebt auf zehn Quadratmetern und spart, was das Zeug hält.