Mietminderung steht für die aktive Kürzung der bezahlten Miete. Es ist ein Mittel, um Druck auf den Vermieter auszuüben, bestimmte Mängel zu beseitigen. Ganz klassische Gründe sind Wasserschäden, eine kaputte Heizung oder andere Mängel in der Wohnung, die das Leben erschweren. Es gibt aber auch weniger offensichtliche Gründe: Hitze zum Beispiel. Wenn die Wohnung jetzt im Sommer überhitzt, hat der Mieter Anrecht auf eine Minderung. Die „Süddeutsche Zeitung“ klärt auf.
Wer darf kürzen, wer darf nicht?