MITTAGSBRIEFING

Mehr Corona-Kinderkrankentage, Garantie bei Lebensversicherungen wackelt, Zuverdienstgrenze für Künstler wird vermutlich angehoben

von Michael André Ankermüller

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Mehr Corona-Kinderkrankentage

Aufgrund der Coronakrise dürfen sich Eltern nun 30 Tage lang freistellen lassen, um ihre Kinder zu betreuen. Eltern dürfen Kinderkrankentage nehmen, wenn sie schlicht keine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind haben. Kinderkrankengeld können alle Berufstätigen beantragen, die genau wie die betroffenen Kinder gesetzlich versichert sind und bei denen keine im Haushalt lebende Person die Kinderbetreuung übernehmen kann. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern maximal 130 Tage. Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten oder dies theoretisch könnten, haben bei entsprechenden Kinderbetreuungsbedarf die Möglichkeit, stattdessen Kinderkrankengeld zu beantragen. (Manager Magazin)

Garantie bei Lebensversicherungen wackelt

Die Senkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 auf 0,25 Prozent hat der Bundestag kürzlich beschlossen. Demnach läuft es auf ein Ende der Riester-Rente hinaus. Der Grund: Bei so einem niedrigen Zins können kaum noch Anbieter eine Beitragsgarantie gewähren. Nach zwei Jahrzehnten Riester-Rente sei dies eine echte Zäsur. Künftig wird es wohl sinnvoller sein, ein Altersvorsorgemodell zu wählen, dass sich aus Aktien und ETFs zusammensetzt. (Frankfurter Allgemeine Zeitung)

Zuverdienstgrenze für Künstler wird vermutlich angehoben

Selbstständige, die einen künstlerischen Beruf ausüben und dabei mehr als 450 Euro im Monat verdienen, droht der Rauswurf aus der Künstlersozialkasse (KSK). Die Kasse übernimmt für ihre 200.000 freischaffenden Mitglieder den Arbeitgeberanteil für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte nun mit einer Ausnahmeregelung die Verdienstgrenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten bis zum Jahresende 2022 von 450 Euro auf 1.300 Euro im Monat anheben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK bestehen bleiben. Zugleich will Heil den Abgabesatz zur KSK auch 2022 stabil bei 4,2 Prozent halten.

ein Artikel von
Michael André Ankermüller
Michael lebt in Berlin, beschäftigt sich gerne mit Wirtschafts- und Finanzthemen und arbeitet als Journalist, Blogger, Autor sowie Berater für Digitale Medien. 2014 gründete er das sehr erfolgreiche Blogazine Blog.Bohème.