Zunächst einmal muss gesagt werden, dass du eine Marke nicht nur beim Deutschen Patentamt (DPMA) anmelden kannst, wo die Richtlinien deutlich strenger sind, als beispielsweise beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Hier „hat die Stiftung „The Greta Thunberg and Beata Ernman Foundation“ kurz vor Weihnachten am 23. Dezember 2019 die Marke „Fridays for Future“ angemeldet“, wie FAZ berichtet. Das ergibt natürlich Sinn, denn sollte der Antrag durchgehen, so ist die Marke europaweit gegen Missbrauch geschützt.
Aber unabhängig davon interessiert dich vielleicht, wie so ein Markenschutz funktioniert, was er kostet und wann er sinnvoll ist? ZASTER hat sich schlau gemacht und ein paar Informationen zusammengetragen.
Was ist eine Marke und wie kannst du sie schützen?
Mit einer Marke kennzeichnest du Produkte oder Dienstleistungen deines Unternehmens. Schnitzt du in deiner Freizeit beispielsweise gerne Holzpfeifen und vertreibst sie unter dem Namen „Woodsmoker“ auf Weihnachtsmärkten kommerziell, so könntest du diese Bezeichnung schützen lassen (wenn dir das wichtig ist). Schutzfähig sind aber nicht nur Worte. Auch Buchstaben, Zahlen, Abbildungen sowie Farben, Hologramme, Multimediazeichen und sogar Klänge kannst du schützen lassen. Und zwar deutschlandweit, europaweit oder weltweit. Wichtig ist nur die eindeutige Unterscheidungskraft der Marke von anderen.
Alleiniges Nutzungsrecht nur für dich
Bei der Eintragung deiner Marke ist es wichtig, deine Schutzbereiche zu definieren. Bei der „Fridays for Future“-Marke waren dies etwa: „Druckereierzeugnisse“, „Taschen, Rucksäcke, Geldbeutel“ oder „Bekleidungsstücke“ berichtet Süddeutsche. Damit ist die Marke folglich gegen Unternehmen und Personen geschützt, die mit entsprechenden Merchandise-Produkten Profit aus der Bewegung machen wollen. Allerdings musst du (und das darf nicht vergessen werden) im Grunde auch für jeden Bereich, den du im Zusammenhang mit deiner Marke schützen lässt, selbst Produkte herstellen. Tust du das nicht, verfällt dein Markenschutz.
Was kostet ein Markenschutz und wie lange ist er gültig?
In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei Wege einen Markenschutz zu beantragen. Du kannst dies einerseits online tun oder ganz old school per Papier-Formular. Die Kosten belaufen sich auf 290 Euro (bei Onlineanmeldung) bzw. 300 Euro, wenn du den altmodischeren Weg wählst.
Nach der Eintragung beim Deutschen Patenamt ist deine Marke deutschlandweit geschützt:
Als Markeninhaber können Sie Ihr Recht gegenüber jüngeren, verwechselbar ähnlichen Marken im gesamten Bundesgebiet durchsetzen. Außerdem können Sie gegen eine jüngere Unionsmarke, also eine in der Europäischen Union (EU) geltende Marke, vorgehen, sofern diese mit Ihrer eigenen Marke verwechselbar ähnlich ist
Deutsches Patent- und Markenamt, Informationsblatt
Kann ich den Schutz ausweiten?
Ja, selbst wenn du deine Marke beim DPMA schützen lässt, kannst du bei einer möglichen Expansion des Unternehmens den Schutz ausweiten. So hast du etwa „die Möglichkeit, auf der Basis der eingetragenen deutschen Marke einen Antrag auf internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen“, heißt es auf der Seite der Behörde. Einen entsprechenden Antrag dafür reichst du bei der deutschen Behörde ein. Geht alles gut, so ist deine Marke auch in Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie der Schweiz, in Ländern des asiatischen Raums oder in den USA vergleichsweise günstig geschützt.