Lufthansa verdoppelt Gewinnziel für 2022
Nach einem überraschend starken Sommerquartal rechnet die Lufthansa für dieses Jahr im Tagesgeschäft mit einem Milliardengewinn. Am Montag (17.10.2022) verdoppelte der Konzernvorstand um Lufthansa-Chef Carsten Spohr seine Prognose für 2022. Als Gründe nannte der Konzern die starke Ticketnachfrage und ein weiteres Rekordergebnis der Frachttochter Lufthansa Cargo. Auch an der Börse kamen die Nachrichten gut an. Der Kurs der Lufthansa-Aktie erreichte nach den Neuigkeiten mit einem Plus von 4,6 Prozent sein Tageshoch. Allerdings bröckelten die Gewinne schnell wieder ab. Zum Handelsabschluss lag das Papier nur mit 1,6 Prozent im Plus. Allerdings übertraf der Lufthansa-Vorstand mit seiner Gewinnprognose die überdurchschnittlichen Erwartungen von Analysten. (Manager Magazin)
Fünf Millionen Euro Bußgeld für Telegram
Am Montag (17.10.2022) hat das Bundesamt für Justiz zwei Bußgeldbescheide gegen den Messengerdienst Telegram erlassen. Die Summe der beiden Bescheide beläuft sich auf 5,125 Millionen Euro. Grund für die geforderte Zahlung sind Verstöße des Unternehmens gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Dieses Gesetz regelt für Social-Media-Plattformen wie Telegram den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten: Unter anderem müssen Betreibern ihren Nutzern einen bestimmten Weg ermöglichen, strafbare Inhalte zu melden und diese Beschwerden auch verwalten. Das Bundesamt wirft Telegram vor, in den Jahren 2020 und 2021 keine gesetzeskonformen Meldewege eingerichtet zu haben, weshalb es ein Bußgeld von 4,25 Millionen Euro verhängt. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, da Telegram dagegen Einspruch einlegen kann. (Spiegel Online)
Geplantes Bürgergeld für Missbrauch anfällig
Einem Medienbericht zufolge kritisiert der Bundesrechnungshof die hohen Vermögensfreigrenzen im geplanten Bürgergeld und die zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler. Die Prüfer warnten unter anderem vor massiven Fehlanreizen, die zu Missbrauch führen könnten, berichtete die Zeitung „Bild“ am Montag (17.10.2022) unter Berufung auf ein Gutachten des Rechnungshofes. „So könnte beispielsweise ein Ehepaar mit zwei Kindern trotz 150.000 Euro Spar- und Barvermögens, weiterem Vermögen, das der Altersvorsorge dient, zwei Kraftfahrzeugen und selbst genutzten Wohneigentums Bürgergeld erhalten.“ Der Rechnungshof kritisiere zudem, dass der Gesetzesentwurf von Antragstellern keine Auflistung der vorhandenen Vermögenswerte einfordert. Außerdem werden hohe Extrakosten bemängelt. Danach beziffern die Rechnungsprüfer die zusätzlichen Lasten für die Steuerzahler allein im kommenden Jahr 2023 auf fünf Milliarden Euro. (Der Tagesspiegel)